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Förderprogramme - Finanzierung -

Neues Kreditprogramm der ILB: Brandenburg-Kredit Mezzanine

Bei dem Kreditprogramm handelt es sich um die Gewährung von Nachrangdarlehen an KMU unter Einbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch die InvestitionsBank des Landes Brandenburg. Für diese Nachrangdarlehen müssen vom Darlehensnehmer keine Sicherheiten gestellt werden.
Aus dem Handwerk z.B. werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß geltender EU-Definition, die mindestens 3 Jahre bestehen und ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Brandenburg haben, gefördert. Der  Darlehensmindest/-höchstbetrag beläuft sich auf  200.000 EUR / 2 Mio. EUR.

 

Weitere Informationen

 

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Brandenburgkredit Mikro für Gründer und Jungunternehmer

 

Die ILB ist am 15. August 2011 mit dem "Brandenburg-Kredit Mikro" an den Start gegangen. Damit bietet die Investitionsbank des Landes Brandenburg ein neues Finanzierungsangebot für Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen an.

Nach banküblichen Kriterien

Der Brandenburg-Kredit Mikro richtet sich an Unternehmen in allen gewerblichen und freiberuflichen Branchen, die zur Finanzierung ihres Vorhabens den KfW-Gründerkredit-StartGeld nutzen möchten, aber deren Hausbank das Projekt nicht begleiten möchte. Das Darlehensprogramm basiert auf dem zum 1. April 2011 mit neuen Konditionen gestarteten KfW-Gründerkredit-StartGeld. Es wird in Kooperation mit der KfW Mittelstandsbank als Refinanzierungspartner sowie den Brandenburger Handwerks- und Industrie- und Handelskammern angeboten. Die ILB prüft die Kreditanfrage nach banküblichen Kriterien.

100.000 Euro vor allem für Investitionen

Bei einem Kredithöchstbetrag von 100.000 Euro kann der Brandenburg-Kredit Mikro insbesondere für Investitionen zur Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens bzw. zur Festigung eines Unternehmens genutzt werden. Mit dem Darlehen können beispielsweise der Kauf von Grundstücken und Gebäuden, Bau- und Baunebenkosten, der Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung finanziert werden.

Informationen sind ab sofort auf der ILB-Internetseite unter ILB verfügbar.

 

Kurzinfo

 

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Bürgschaften: Antragstellung

Es gibt zwei Möglichkeiten eine Ausfallbürgschaft bei einer der Bürgschaftsbanken zu beantragen: 

a) Ihre Hausbank (Bank oder Sparkasse) beurteilt Ihr Investitionsvorhaben positiv. Aber: Sie verfügen über zu wenig oder keinerlei Sicherheiten. In diesem Fall kann die Hausbank gemeinsam mit Ihnen einen Antrag bei der Bürgschaftsbank stellen. Der Antrag wird immer bei der Bürgschaftsbank in dem Bundesland gestellt, in dem sich Ihr (geplanter) Betriebssitz befindet.

 

b) Die meisten Bundesländer bieten mittlerweile das Programm "Bürgschaft ohne Bank" an. Dabei können sich Unternehmerinnen oder Unternehmer direkt an die Bürgschaftsbank in ihrem Bundesland wenden. Diese prüft den Vorhabensplan und bietet bei positiver Beurteilung eine Kreditbürgschaft in der Regel zwischen 60 und 80 Prozent an.

 

In jedem Fall müssen Sie folgende Informationen bereitstellen:

 

Kredit- bzw. Bürgschaftsnehmer

  • Angaben zur Person

 

Unternehmen

  • Gesellschafter (ggf. auch der Komplementär-GmbH)
  • Höhe der Beteiligung
  • Tätigkeit im Unternehmen
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Arbeitsplätze
  • davon Ausbildungsplätze
  • Kammer-/Verbandszugehörigkeit

 

zu verbürgende Kredite

  • Verbürgungsgrad (maximal 80%)
  • Mittelherkunft
  • Kreditbetrag
  • Zinssatz
  • Auszahlung
  • Laufzeit
  • davon Freijahre
  • Tilgung pro Jahr

 

Beabsichtigte Sicherheiten


Ergänzende Unterlagen, soweit zur Kreditbeurteilung erforderlich

 

  • Übersicht über bestehende Kredite einschließlich Konditionen und Sicherheiten, ggf. auch bei anderen Kreditinstituten
  • Vorhabensbeschreibung / Unternehmenskonzept
  • Investitions- und Finanzierungsplan einschl. Angaben zu den Sicherheiten für nicht verbürgte Kredite
  • Lebenslauf bzw. beruflicher Werdegang des Kreditnehmers/Gesellschafters
  • vollständiger Jahresabschluss für die letzten 3 Geschäftsjahre einschl. für verbundene Unternehmen
  • Daten zum laufenden Geschäftsjahr (z.B. betriebswirtschaftliche Auswertungen einschl. Summen- und Saldenliste o.ä.)
  • Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug einschl. verbundener Unternehmen
  • Miet- / Pacht-, Leasing- und Lizenzverträge
  • Übernahme- / Kaufverträge
  • Rentabilitätsvorschau in Form einer vorweggenommenen Gewinn- und Verlustrechnung
  • Liquiditätsplan für 12 Monate
  • Grundbuchauszug bei vorhandenem Grundbesitz
  • ggf. Erklärung über bereits erhaltene "De-minimis"- Beihilfen

 

Was geschieht nach Beantragung des Kredits?

 
Ihre Hausbank informiert die Bürgschaftsbank, sobald der Kreditvertrag zwischen Ihnen und der Hausbank geschlossen wurde.

 

Wann wird die Bürgschaft wirksam?

 
Wenn Sie zahlungsunfähig sind und den in Anspruch genommenen Kredit nicht mehr zurückzahlen können. In diesem Fall meldet Ihre Hausbank die Zahlungseinstellung an die Bürgschaftsbank. Diese leistet ggf. nach Verwertung der gestellten Sicherheiten den festgelegten Anteil (50 - 80 %) der von Ihnen geschuldeten Kreditsumme zuzüglich Zinsen an Ihre Hausbank. Hinweis: Sie sind nun Schuldner der Bürgschaftsbank und Ihrer Hausbank und müssen mit beiden Institutionen vereinbaren, auf welche Weise und innerhalb welchen Zeitraums Sie Ihre Schulden begleichen werden.

 

Quelle: Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (www.vdb-info.de)

Weitere Informationen: www.bbimweb.de

 

Möglichkeit für Landesbürgschaften für Investitionen

 

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"Gründungs- und Wachstumsfinanzierung" und der "Brandenburg-Kredit"  (Kreditfinanzierung ab 1%)

 

Ziel des Programms zur „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)" ist die Verbilligung von Krediten zur Stärkung der Leistungsfähigkeit, der Risikobereitschaft und der Innovationskraft kleiner Unternehmen (einschließlich Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler), zur Förderung von Existenzgründungen und betrieblichen Investitionen in der Wachstumsphase sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

 

Der „Brandenburg-Kredit für den Mittelstand" - es gibt diesen auch für den ländlichen Raum und für Kommunen - dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Der Brandenburg-Kredit für den Mittelstand (BKM) stellt eine geeignete Ergänzung zum Programm "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung" (GuW) dar.

 

Beide Programme sind in Kooperation des Landes Brandenburg, KfW Bankengruppe und InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) entstanden.

 

Infos
Das Darlehen können Sie ab sofort über Ihre Hausbank bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen.
Die Kontaktdaten zur ILB sowie Details zum Gründungs- und Wachstumskredit finden Sie auf den Internetseiten der ILB.

 

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Kleinkredite

Viele Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer benötigen bei Investitionsvorhaben nur wenig Fremdkapital in Höhe von wenigen Tausend Euro. In Deutschland gibt es eine Reihe von Angeboten zum Teil auf Bundes-, zum Teil auf Landes- und auf kommunaler Eben, die Klein- und Kleinstkredite ausgeben. Viele Angebote sind allerdings aus vergaberechtlichen Gründen an bestimmte Förderbedingungen (wie z.B. Alter, Status der Arbeitslosigkeit) geknüpft.

 

Typisch für Kleinkredite sind:

 

  • Erfolgsprognose
    Im Vordergrund steht die unternehmerische Persönlichkeit, weitaus weniger der formale Nachweis von Qualifikationen durch Zeugnisse, Dokumente usw.
  • Sicherheiten
    Eine flexible Besicherung der Kredite ist möglich, die auch von vermögenslosen Kleinstunternehmern geleistet werden kann. Dabei handelt es sich um Sicherheiten, die nicht unbedingt einen hohen Wert, gemessen in Euro besitzen, dafür aber einen hohen ideellen Wert für den Kreditnehmer (z.B. Erbstück). Darüber hinaus können auch private Bürgschaften aus dem Bekanntenkreis des Kreditnehmers zur Verfügung gestellt werden, die für einen Teil der Kreditsumme bürgen. Auch hier stehen die Ernsthaftigkeit und der "gute Wille" des Kreditnehmers im Vordergrund.
  • Kreditstufen
    Kredite werden in Stufen vergeben, je nach Bedarf des Kreditnehmers und an seiner Rückzahlungsfähigkeit orientiert. Der Kreditnehmer weiß, dass der Zugang zu weiteren Kleinstkrediten erhalten bleibt, solange er die die vorherigen vertragsgemäß zurückbezahlt hat.
  • Krisenintervention
    Microlending-Anbieter suchen bei Krisen gemeinsam mit den Kreditnehmern nach Lösungen, um den Erhalt der Unternehmung zu ermöglichen.

 

Finanzierungsprogramme und Mikrodarlehen in Brandenburg

 

  • Handwerkersofortkredit: Darlehen bis 100.000 Euro, www.bbimweb.de
  • Unternehmersofortkredit: Darlehen bis 100.000 Euro, www.bbimweb.de
  • Unternehmerkredite für Brandenburg: Darlehen bis 25.000 Euro (Erstkredite bis 12.500 Euro); www.fidesdeutschland.de
  • Akkreditierte Mikrofinanzierung über das DMI Deutsches Mikrofinanz Institut e.V.: Darlehen ab 5.000 Euro; www.mikrofinanz.net
  • Enterprise-Mikrodarlehen: Darlehen für junge Gründer/-innen bis 5.000 Euro; www.iq-enterprise.de

 

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Benötigen Sie Kleinstkredite?

 

Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland verbessert die Bundesregierung für Kleinstunternehmen und Gründungen den Zugang zu Kapital. Ziel des Fonds ist der Aufbau eines flächendeckenden Mikro-kreditangebots in Deutschland.
Der Kredit wird über die Bochumer GLS Bank vergeben. Zuvor erfolgt die Prüfung über ein Mikro-finanzierer, der eine Empfehlung ausspricht. Lesen Sie weiter

 

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Neue Konditionen der Bürgschaftsbank

 

Dank des Konjunkturpaketes II des Bundes will das Land Brandenburg künftig Unternehmen deutlich stärker bei der Kreditbeschaffung unterstützen. Die Bürgschaftsbank kann bisher  maximal 80% des Kreditbetrages bei einer Bürgschaftsobergrenze von 1 Mio. Euro verbürgen. Sobald die Zustimmung der Europäischen Kommission vorliegt, ist künftig eine Verbürgung bis zu 90% des Kreditbetrags möglich. Die Bürgschaftsobergrenze  wird von 1 Mio. auf 2 Mio. Euro angehoben.

 

Kontakt: Bürgschaftsbank Brandenburg, Tel.: 0331 64963-0

 

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Liquiditätssicherung gewerblicher Wirtschaft

 

Der Brandenburg-Kredit Liquiditätssicherung dient der kurzfristigen Finanzierung von Betriebsmitteln zur Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft in der Finanzkrise und wird durch die ILB zinsvergünstigt.

Näheres unter: http://www.ilb.de/rd/programme/2814.php

 

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Wirtschaftsministerium legt „Zukunftscheck Mittelstand" vor

 

„Zukunftscheck Mittelstand" ist eine neue Software des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), die mittelständischen Unternehmen seit Mitte März 2009 kostenlos zur Verfügung steht. Sie soll kleine und mittlere Unternehmen bei der strukturierten Erfassung und Bewertung ihrer individuel-len Erfolgsfaktoren, die für ihre Zukunftsfähigkeit von Bedeutung sind, unter-stützen.  

Das Software-Tool soll den Unternehmen insbesondere die Kommunikation mit Ban-ken mit Blick auf eine Kreditvergabe erleichtern. Auch immaterielle Unternehmens-werte, wie Beziehungen zu Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten, Patente und Inno-vationen, die bislang bei der Kreditvergabe oftmals unzureichend berücksichtigt wur-den, werden im „Zukunftscheck Mittelstand" mit einbezogen. Auf diese Weise sollen für mittelständische Unternehmen der Kapitalzugang und für die Banken die Ein-schätzung des Kreditrisikos erleichtert werden.

 

Der „Zukunftscheck Mittelstand", der vom Fraunhofer Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik entwickelt wurde, ist als CD oder als Downloadversion verfügbar.

 

Quelle: BMWi

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Die Aktuellen Zinssätze der KfW-Förderbank und KfW-Mittelstandsbank erhalten Sie unter dem Link:

 

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