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Förderprogramme - spezielle Themenbereiche

Turn Around Beratung

Worum geht es bei der Turn Around Beratung?

 

Für Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, ist eine kompetente Beratung ein wichtiges Instrument zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Ein qualifizierter Berater steht dem Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verfügung. Das Beraterhonorar wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

Die Turn Around Beratung wird bundesweit angeboten.

 

Wer kann die Turn Around Beratung in Anspruch nehmen?

 

Kleine und mittlere Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einer positiven Fortführungsprognose.Voraussetzung ist eine Schwachstellenanalyse eines unabhängigen Beraters/einer Beraterin.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

 

Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.

 

Insgesamt werden höchstens 8.000 Euro gefördert.

Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:

 

  • 75 % in den neuen Bundesländern (sowie "Phasing Out"-Regionen)
  • 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer "Phasing Out"-Region Lüneburg)
  • 75 % in den "Phasing Out"-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg.

 

Auf der Seite Beispiele finden Sie Musterrechnungen zur Förderhöhe.

 

Suchen Sie einen qualifizierten Berater?

 

 

Die von der KfW anerkannten Berater sind in der KfW Beraterbörse gelistet. Die Nutzung dieses Internet-Angebots ist kostenfrei.

Auf der Seite KfW Beraterbörse finden Sie ein Verzeichnis aller derzeit für die Turn Around Beratung gelisteten Berater.

 

 

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Güterkraftverkehr:

 

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und betrifft zwei Programme für Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit LKWs ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) in 2009 und 2010.

 

Dabei handelt es sich um:


1. Das Programm für Sicherheit und Umwelt (auch De-minimis-Beihilfe genannt)
2. Das Programm zur Aus- und Weiterbildung, (Qualifizierung und Beschäftigung von Arbeitnehmern)

 

Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen zu den Fördermaßnahmen stehen auf der Internetseite des BAG www.bag.bund.de zum Abruf bereit. Unter Tel. 0221 5776-2699 ist eine Hotline geschaltet.

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt die IHK Cottbus interessierte Unternehmen beim Beantragen der Fördermittel. Kontakt: Manuela Lenk Tel. 0355 365-194, E-Mail: oder im Internet http://www.cottbus.ihk.de/, Rubrik Standortpolitik/Verkehr.

 

Im Rahmen der De-minimis-Beihilfe kann zum Beispiel die Nachrüstung von Partikelfiltern, die Anschaffung von Navigations- und Telematiksystemen, die Hard- und Software für den digitalen Tachographen, Hilfsmittel zur Ladungssicherung (wie Zurrgurte und Spindelspanner), Betriebsmittel für Abgasreinigungssysteme (z. B. Ad Blue), Sicherheitsausstattungen oder Berufsbekleidung für die Fahrer gefördert werden. Mit De-minimis- Beihilfe kann ein Unternehmen jährlich maximal 33.000 Euro Zuschüsse erhalten. Ermittelt wird der Förderhöchstbetrag aus dem Fördersatz je LKW in Höhe von bis zu 600 Euro, multipliziert mit der Anzahl der zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Das Aus- und Weiterbildungsprogramm bietet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der gesamten Ausbildungskosten. Über das Programm kann zum Beispiel die betriebliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer (inklusive Führerschein), die neue Berufskraftfahrerqualifikation oder auch sonstige Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter gefördert werden.

 

http://www.bag.bund.de/cln_010/nn_46210/DE/VerkehrsThemen/Foerderprogramme/foerderprogramme.html

 

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Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern

 

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2012 grünes Licht für die Förderung der Nachrüstung mit Partikelfiltern im Jahr 2012 gegeben. Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und von zur Güterbeförderung genutzten Diesel-

Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge). Halter dieser Fahrzeuge können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges mit einem Partikelfilter 330 Euro Barzuschuss vom Staat erhalten.

Das Förderprogramm soll unmittelbar nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2012 am 1. Januar 2012 wirksam werden.

 

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.bafa.de

 

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Neue Förderrichtlinie Elektromobilität


Auf Grund der zunehmenden Bedeutung der Elektromobilität ist durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beabsichtigt die Entwicklung des Leitmarktes Elektromobilität zu beschleunigen.

Hierzu sollen Projekte der angewandten Forschung und Entwicklung, die die Evaluierung des Alltagsbetriebes von E-Fahrzeugen zum Gegenstand haben gefördert werden. Dabei sollen die Projekte mindestens einen der folgenden Schwerpunkte aufweisen:

• Sicherstellung der Interoperabilität der Elektromobilität (Systemebene) in
den Bereichen der integrierten Verkehrskonzepte und urbaner Mobilität
• Vernetzung mit dem ÖPNV
• Wirtschaftsverkehr und City-Logistik
• Technologieerprobung in den Bereichen Individualverkehr, Öffentlicher
Verkehr, Transport-/Transitverkehr und Infrastruktur
• Sicherheit und Effizienz von Fahrzeugflotten
• Sicherheit von Fahrzeugbatterien aus Serienfertigung
• Anwendungen der Elektromobilität in zukünftigen Nutzfahrzeugen und
Schwerlasttransporten, z.B. vollelektrische und hybridisierte Antriebe für
LKWs mit entsprechender Effizienzsteigerung bei den Nebenaggregaten
• Anwendungen der Elektromobilität im öffentlichen Verkehr (ÖV)
• innovative Ladetechnologien
• Geschäfts-, Betreiber- und Betriebsmodelle
• Abrechnungssysteme im Kontext mit Mobilitätskonzepten
• Real-Experimente zur Wirkungsanalyse von Anreizsystemen
• Kooperationen auf europäischer und internationaler Ebene

Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen.

Zuwendungsvoraussetzung
Dabei ist der Zuwendempfänger verpflichtet bei Antragsstellung eine genaue Darlegung der späteren Verwertung der Ergebnisse in Form eine Verwertungsplans vorzulegen.

Art, Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten.

Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig ausgestaltet.
Erste Anfragen im Rahmen der veröffentlichen Aufruffristen sind an das BMVBS zu richten.


Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat UI43, Innovationen für eine nachhaltige Mobilität, Elektromobilität
11030 Berlin
Telefax: +49 (0) 30-183 00 19 20
E-Mail:

Formularvordrucke
Vordrucke für Förderanträge, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen unter

http://foerderportal.bund.de

Elektronischen Antragssystems „easy"

http://www.kp.dlr.de/profi/easy/download.html

Ansprechpartner HWK Cottbus:

Axel Bernhardt
Unternehmensberatung der Handwerkskammer Cottbus
Telefon 0355 7835-157
Telefax 0355 7835-284


Förderrichtlinie Elektromobilität

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Fördermaßnahme KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt mit der Fördermaßnahme "KMU-Innovationsoffensive IKT" das Ziel, das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des IKT-Fachprogramms insbesondere für solche KMU attraktiver zu gestalten, die zum ersten Mal einen Antrag auf Forschungsförderung stellen. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut. Ziel der Maßnahme ist, dass KMU die Potenziale der IKT stärker nutzen.

 

Mit Hilfe dieser Fördermaßnahme sollen sich KMU im Markt für IKT etablieren und wettbewerbsfähiger werden. Es sollen KMU unterstützt werden, die auf dem Gebiet der IKT tätig bzw. ihr Geschäftsfeld durch den Einsatz von IKT erweitern und stärken wollen.

 

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Mehr Informationen erhalten Sie unter http://www.hightech-strategie.de/de/430.php

 

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KMU-Patentaktion - Zuschussförderung für Forschung & Entwicklung

 

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sichern ihre Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung nicht schutzrechtlich ab, da sie darin keine Vorteile sehen oder zu hohe Kosten befürchten. Mit der KMU-Patentaktion werden kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft, der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe und der Landwirtschaft bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung unterstützt.

 

Nähere Informationen auch zu weiteren Förderprogrammen erhalten Sie unter BMWi - Signo.

 

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Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen

 

Anliegen der Förderung ist es, die Naturnähe der Waldbestände zu fördern, die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse zu unterstützen und die Wertschöpfung der forstwirtschaftlichen Primärerzeugung zu verbessern. Durch die Förderung der Waldbrandvorbeugung sollen Waldbrände vermieden werden beziehungsweise die Bekämpfung bei einem Ausbruch erleichtert werden. Alle Maßnahmen dienen der Stärkung des ländlichen Raumes.

 

Informationen zu den Fragen: Was und wer kann gefördert werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie wird gefördert? Wo ist der Antrag zu stellen? finden sie unter nachfolgendem Link.

 

www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.202971.de

 

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Agrarförderanträge des Landes Brandenburg

 

für Landwirte, landwirtschaftliche Unternehmen, landwirtschaftliche Berater

  • Informationen und Hinweise zum Agrarförderantrag
  • Informationen zur GAP-Reform
  • Informationen zum Feldblockkataster
  • Hinweise zum "Agrarantrag online"

 

Weitere Informationen

 

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Beratungsförderung für Unternehmen von bzw. mit Migrantinnen und Migranten

 

Mit den "Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen" unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gezielt Unternehmen, die von Personen mit Migrationshintergrund geführt werden, wenn sie externen fachlichen Rat in Anspruch nehmen. Die Maßnahme wird auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

 

Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zum Umwelt- und Arbeitsschutz. Daneben gibt es Zuschüsse für spezielle Beratungen (Technologie, Außenwirtschaft, Mitarbeiterbeteiligung, Qualitätsmanagement, Rating, Kooperation) sowie für Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Der Zuschuss zu den Kosten einer Beratung beträgt für Unternehmen in den neuen Bundesländern 75 % der Beratungskosten. Maximal liegt der Zuschuss bei 1.500 Euro je Beratung. Beratungen von Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden, können diese Förderung jedoch in unbegrenzter Anzahl in Anspruch nehmen.

 

Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen oder die freiberufliche Praxis mindestens seit einem Jahr am Markt besteht, die Kriterien der Europäischen Union (EU) für kleine und mittlere Unternehmen erfüllt und die sonstigen Anforderungen der Richtlinien vorliegen. Den Förderantrag muss das Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung stellen.

Die Antragsunterlagen sind bei einer der in den Richtlinien aufgeführten Leitstelle einzureichen. Leitstellen sind Einrichtungen der Spitzenorganisationen und Spitzenverbände der Wirtschaft, die über die Fördervoraussetzungen informieren, Anträge vorprüfen und diese sodann an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterleiteten, das über die Bewilligung entscheidet.

 

Weitere Informationen zu dem Förderprogramm und den Richtlinien können unter www.beratungsfoerderung.info sowie über das Servicetelefon 06196-908-570 abgerufen werden.

 

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Beratung für die Unternehmensnachfolge im Kammerbezirk Cottbus


Auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) vom 30. Dezember 2009 zur Förderung der Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg wird für Gründer (Nachfolger) und kleine und mittelständische Unternehmen (Übergeber) die Moderation des Unternehmensnachfolgeprozesses im Kammerbezirk Cottbus angeboten.

Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) als Projektträger kooperiert dazu mit der Industrie- und Handelskammer Cottbus (IHK) als Interessensvertreter der Unternehmen Südbrandenburgs.

Ziel des Projektes ist es, durch qualifizierte Beratung und individuelles Coaching Unternehmensnachfolgen erfolgreich zu begleiten und somit bestehende Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Die Fördermittel werden dafür vom Land Brandenburg und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt.

Ansprechpartner HWK Cottbus: Manja Bonin
Telefon 0355 7835-167
Telefax 0355 7835-284

Internet:  
Internet: www.cottbus.ihk.de  

Weitere Informationen

 

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Innovationsfähigkeit im demografischen Wandel

 

Das Forschungs- und Entwicklungsprogramm "Arbeiten – Lernen Kompetenzen entwickeln. Innovationsfähigkeit einer modernen Arbeitswelt" will Innovationsfähigkeit durch die Verknüpfung von Arbeitsgestaltung mit Kompetenz-, Personal und Organisationsentwicklung stärken. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Projekte zu fördern, um die Chancen des demografischen Wandels für Innovationen nutzen zu können und neue Konzepte der Kompetenz- und Personalentwicklung sowie der Organisationsgestaltung zu erarbeiten.

Es werden drei thematische Forschungs- und Entwicklungsbereiche definiert:

• Innovationspotenziale durch veränderte Erwerbsbiographien
• Messung von Innovationspotenzialen vor dem Hintergrund der demografischen
Entwicklung
• Regionale Aspekte des demografischen Wandels in der Arbeitswelt.

Zuwendungsempfänger können in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU – und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. Weitere Details

 

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Brandenburger Innovationsprogramm zur Förderung der Implementierung neuer Technologien

 

Die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der innovativen Nutzung neuer Technologien im Rahmen der Maßnahme “ProVIEL“  ist mit Wirkung vom 1. April 2010 in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2013.

 

Viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, zögern noch, neue Technologien zu nutzen. Sie scheuen den damit verbundenen Wandel der Geschäftsprozesse und Unternehmensstrukturen. Kurzfristiges Reagieren auf Marktveränderungen und Kunden sowie Unterkapitalisierung sind hierfür oftmals die Ursache.


An dieser Stelle setzt ProVIEL, das Brandenburger Innovationsprogramm zur Förderung der Implementierung neuer Technologien für mehr Wachstum und Beschäftigung, an. Bei dem Programm handelt es sich um einen Ideenwettbewerb für Unternehmen, um die Potenziale neuer Technologien besser zu nutzen.

 

Weitere Infos zur Richtlinie finden Sie im Internet.

 

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Neues Instrument zur Wachstums-finanzierung von Sozialunternehmen

 

Das KfW-Programm zur Finanzierung von Sozialunternehmen startet am 01. Januar 2012. Es richtet sich an Unternehmen, die mit einem innovativen Geschäftsmodell ein gesellschaftliches Problem lösen wollen und dabei explizit auch das Gemeinwohl im Blick haben, die die ersten Schritte als Unternehmen bereits erfolgreich bewältigt haben und nun expandieren möchten. Die KfW stellt hierfür das erforderliche Eigenkapital zur Verfügung. Sie arbeitet dazu mit weiteren Finanzierungspartnern wie Fonds, Business Angels oder Stiftungen zusammen. Deren Engagement kann die KfW künftig in gleicher Höhe und zu gleichen Konditionen im Einzelfall bis zu einem Betrag von 200.000 Euro ergänzen.

Das Programm erweitert somit den Finanzierungsspielraum von Sozialunternehmen in doppelter Hinsicht: erstens wird den Unternehmen direkt mehr Eigenkapital für die Finanzierung von Investitionen zur Verfügung gestellt. Zweitens ist eine solide Eigenkapitalausstattung auch bei Sozialunternehmen Grundvoraussetzung dafür, dass beispielsweise Geschäftsbanken mit eigenen Krediten die Wachstumsfinanzierung begleiten.

 

Quelle: www.kfw.de

 

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