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Förderprogramme - Forschung, Technologietransfer, Netzwerke

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das ZIM startete am 1. Juli 2008 und bietet kleinen und mittleren Unternehmen bis Ende 2013 eine verlässliche Perspektive zur Unterstützung ihrer Innovationsbemühungen. Dies erfolgt durch eine attraktive Förderung von Kooperations- und Netzwerkprojekten und seit 2009 zusätzlich durch die Förderung von Einzelprojekten.

 

Damit ist das ZIM das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für die marktorientierte Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Unter dem Motto „Impulse für Wachstum" soll die Innovationskraft der kleinen und mittleren Unternehmen nachhaltig unterstützt und ein Beitrag für deren Wachstum und Wettbewerbs-fähigkeit geleistet werden. Mit dem ZIM zielt die Technologieförderung des BMWi darauf ab,

 

  • KMU zu mehr Anstrengungen für Forschung, Entwicklung und Innovationen anzuregen,
  • die technischen und wirtschaftlichen Risiken von FuE-Projekten zu verringern,
  • FuE-Ergebnisse zügig in marktwirksame Innovationen umzusetzen,
  • die Zusammenarbeit von KMU und Forschungseinrichtungen auszubauen,
  • das Engagement von KMU für FuE-Kooperationen und innovative Netzwerke  zu erhöhen,
  • das Innovations-, Kooperations- und Netzwerkmanagement in KMU zu verbessern.

 

Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für KMU und für mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen.

 

Fördermodule

Kooperationsprojekte
Gefördert werden Kooperationsprojekte zwischen KMU und von KMU mit Forschungseinrichtungen, einschließlich Projekten bisher nicht innovierender KMU und FuE-Aufträge zur Vorbereitung auf künftige Kooperationen und Netzwerke.

 

Netzwerkprojekte
Gefördert werden externe Management- und Organisationsleistungen für die Entwicklung marktorientierter Netzwerke innovativer KMU.

 

Einzelprojekte (seit 1.1.2009)
Gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte von KMU aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin.

 

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INNOVATIONSMANAGEMENT: Förderung externer Management- und Beratungsleistungen

 

In neuen, aber auch in herkömmlichen Technologiefeldern bieten sich mit innovativen Ansätzen viele Chancen, neue Märkte erfolgreich zu erschließen.

Mit dem Programm "Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen der neuen Bundesländer und Berlin sowie in ausgewählten Modellregionen des übrigen Bundesgebietes"  (INNOVATIONSMANAGEMENT) werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks bei Produkt- und Prozessinnovationen unterstützt. Die geförderte Beratung und externe Managementleistungen sollen helfen, technische und wirtschaftliche Risiken zu mindern, die mit Produkt- und Prozessinnovationen verbunden sind.

Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.

Nicht förderfähig im Sinne der Richtlinie sind die Branchen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen, Schiffsbau und die unter den ehemaligen EGKS-Vertrag fallenden Bereiche (Kohle und Stahl).

 

Flyer zum Förderprogramm INNOVATIONSMANAGEMENT

 

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Impuls-Programm dient der Netzwerkbildung

 

Das Programm dient der Förderung regionaler, projektbezogener Netzwerkbildung. Es wird zu 75 Prozent aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und zu 25 Prozent aus Landesmitteln gespeist.

Gefördert werden aus dem Impuls-Programm Management-Leistungen und Dienstleistungen zur Entwicklung von Konzeptionen, Betreuung und Umsetzung von Netzwerkprojekten in einer Höhe von maximal 305.000 EUR über drei Jahre. Antragsberechtigt sind brandenburgische Unternehmen aus den festgelegten Branchenkompetenzfeldern (Ausnahme: Tourismus), aus dem Verarbeitenden Gewerbe und/oder dem Bereich industrienaher Dienstleistungen.

Die Förderung erfolgt degressiv. Der Fördersatz - jeweils bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 150.000 Euro pro Jahre - beträgt im ersten Jahr 90, im zweiten Jahr 70 und im dritten Jahr 50 Prozent. Der Mindestbetrag des Zuschusses beträgt 25.000 Euro innerhalb von drei Jahren. Anträge können ab sofort bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB), Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam, gestellt werden (Telefon: 0331 660-1638). Das Antragsformular kann von der Website der ILB unter www.ilb.de heruntergeladen werden.

Für die Steuerung des Impuls-Programms ist ein Koordinierungsbüro bei der ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH in Potsdam, Steinstraße 104-106, eingerichtet worden (Telefon: 0331 660-3834).

 

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Technologietransfer - Vernetzung Wirtschaft und Wissenschaft

 

Im Land Brandenburg existieren eine ganze Reihe von Transferstellen, die Unternehmen bei Fragen des Technologietransfers und der Durchführung innovativer Projekte unterstützen können. Sie besuchen Firmen, arrangieren Kontakte zu Wissenschaftlern sowie Studenten, ermöglichen den Zugang zu Forschungsergebnissen und helfen dabei Vorhaben anzuschieben.

 

[Transferstellen]

 

[Kooperationsangebote Technologietransfer-Netzwerk]

 

[Branchenkompetenzen der Transferstellen]

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

 

www.iq-brandenburg.de sowie der kostenlosen Hotline: 0800/4001112

 

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Neues Förderprogramm „Transfer Bonus“

Dieses Programm erleichtert kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu den Erkenntnissen von Wissenschaft und Forschung. Die Zusammenarbeit mit Berliner oder Brandenburger Wissenschaftseinrichtungen wird mit bis zu 7.000 Euro bezuschusst. Ziel der neuen Technologietransfer-Förderung ist es, die Potenziale der Wissenschaftslandschaft der Region Berlin-Brandenburg für technologieorientierte Unternehmen nutzbar zu machen und damit deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Interessierte Unternehmen, die Hilfe bei der Suche nach einer passenden Wissenschaftseinrichtung und gegebenenfalls Unterstützung bei der Kontaktaufnahme benötigen, können sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektes Wissens- und Technologietransfer - www.tsb-wtt.de - wenden.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie der Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite www.transferbonus.de.

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Innovationsgutschein für Unternehmen

Mit seinem Programm „Innovationsgutschein“ fördert das Land Brandenburg ab dem 01. Dezember 2009 in einer Pilotphase bis zum 31.12.2011 Aktivitäten von kleinen und mittleren Unternehmen einschließlich Handwerksbetrieben im Bereich Forschung und Technologie, um deren Innovationskraft für die Herausforderungen der Zukunft zu stärken.

Zusammen mit einer Wissenschaftseinrichtung und mit Unterstützung der Technologietransferstellen des Landes können Sie aus Ihrer Idee heraus neue oder verbesserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen planen, entwickeln und/oder umsetzen.

Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz im Land Brandenburg, wollen Ihre innovative Idee verwirklichen und daraus etwas Großes machen? Mit dem Brandenburger Innovationsgutschein haben Sie die Chance dazu!

 

- kleiner Innovationsgutschein: Vollfinanzierung (100%) bis 1.500€

- großer Innovationsgutschein: Anteilsfinanzierung (70%) bis 7.000€

 

Nähere Informationen zu Ansprechpartner, Förderbedingungen, Antragstellung finden Sie unter http://www.iq-brandenburg.de oder unter der Telefon-Hotline 0800 - 400 11 12

 

sowie in folgendem Dokument

[Details zum Innovationsgutschein]

 

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Brandenburger Innovationsprogramm zur Förderung der Implementierung neuer Technologien

 

Die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der innovativen Nutzung neuer Technologien im Rahmen der Maßnahme “ProVIEL“  ist mit Wirkung vom 1. April 2010 in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2013.

 

Viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, zögern noch, neue Technologien zu nutzen. Sie scheuen den damit verbundenen Wandel der Geschäftsprozesse und Unternehmensstrukturen. Kurzfristiges Reagieren auf Marktveränderungen und Kunden sowie Unterkapitalisierung sind hierfür oftmals die Ursache.


An dieser Stelle setzt ProVIEL, das Brandenburger Innovationsprogramm zur Förderung der Implementierung neuer Technologien für mehr Wachstum und Beschäftigung, an. Bei dem Programm handelt es sich um einen Ideenwettbewerb für Unternehmen, um die Potenziale neuer Technologien besser zu nutzen.

 

Weitere Infos zur Richtlinie finden Sie im Internet.

 

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Eco Innovation: EU-Vermarktungshilfe

 

Das auf Vermarktungshilfe für umweltbezogene Innovationen ausgerichtete EU-Programm „Eco Innovation“ ist unter Mittelständlern in Spanien, Italien oder Frankreich offensichtlich bekannter und gefragter als in Deutschland. Auf dieses Manko verweist die Innovationsberatung GEWI aus Erkrath vor dem Hintergrund neuester Programm-Beteiligungszahlen aus Brüssel. Danach zeigten deutsche Mittelständler (hier vor allem kleine und mittlere Unternehmen als Hauptzielgruppe) im vergangenen Jahr nur marginales Interesse. Lediglich fünf Prozent aller Projektanträge – soviel wie jeweils aus Griechenland oder Slowenien - kamen aus Deutschland (Stand: November 2010).

Vermarktungszuschüsse unterstützen Ressourceneffizienz

2008 zur Überbrückung der Kluft zwischen Forschungsergebnis und Vermarktung im Mittelstand aufgelegt, setzt das Programm CIP Eco Innovation derzeit mit den Schwerpunkten Materialrecycling, Green Business, nachhaltige Bauprodukte sowie Nahrungsmittel/Getränke massiv auf Ressourceneffizienz. Bis 2013 stehen für die Umsetzung marktfähiger, umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen insgesamt rund 200 Millionen Euro zur Verfügung – bei einem Fördersatz von 50 Prozent. Pro Jahr werden bis zu 50 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von 35 Millionen Euro bewilligt. Antragsteller müssen dafür nicht zwingend mit anderen Firmen in Deutschland oder aus dem EU-Raum kooperieren; jedoch sollte ein EU-Mehrwert des Projektes beachtet werden.  

Auch seien die Erfolgsaussichten von Eco Innovation mit einer Bewilligungsquote von 25 bis 30 Prozent im Vergleich zu solchen EU-Fördertiteln wie dem „7. Forschungsrahmenprogramm“ (5 bis 10 Prozent) hoch. Hinzu kommt noch, dass Anträge aus Deutschland aufgrund der bisher geringen Resonanz besonders gefragt sind. Aus Gewi-Sicht ist es für die Antragstellung wichtig, nicht nur Formfehler zu vermeiden, sondern neben dem Innovationsgrad auch den EU-Mehrwert sowie die ökologische Relevanz des Vorhabens dazustellen. Eine solche „förderoptimale Argumentation“ lasse die Erfolgsaussichten auf deutlich über 50 Prozent steigen.

http://ec.europa.eu/environment/eco-innovation/

 

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