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Existenzgründung

Gründercoaching Deutschland

Die KfW fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Coachingmaßnahmen, um Existenzgründern/Existenzgründerinnen die Finanzierung von Beratungen zu ermöglichen und den Bestand von Existenzgründungen zu erhöhen. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten fünf Jahren der Start- und Festigungsphase nach Gründung. Existenzgründer/-innen aus der Arbeitslosigkeit können eine erhöhte Förderung erhalten. Weitere Informationen: www.foerderdatenbank.de

 

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Existenzgründer/-innen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe, die in den zurückliegenden fünf Jahren ein Unternehmen gegründet oder übernommen haben. Das Unternehmen muss im letzten Geschäftsjahr vor Beginn des Coachings die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen und seinen Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nicht gefördert werden Existenzgründer/-innen, die überwiegend im Bereich der Unternehmensberatung tätig sind, Gründer im Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur sowie Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Leitlinien der Europäischen Kommission.

 

Voraussetzungen
Die Gründung bzw. Übernahme muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Bei einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen muss der Existenzgründer/die Existenzgründerin über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen. Bei der Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit muss die Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung erfolgen. Zudem muss der Existenzgründer im ersten Jahr nach Gründung Leistungen nach dem SGB zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erhalten haben.

 

Die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Die Förderung setzt eine Coachingempfehlung des Regionalpartners und eine Zusage der KfW voraus. Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW begonnen werden. Die eingesetzten Berater müssen in der KfW-Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de) gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein.

Nicht gefördert werden insbesondere Coachingmaßnahmen in der Vorgründungsphase sowie Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben.

 

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt

  • in den neuen Bundesländern 75%,
  • in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) 50% des Beraterhonorars bei einem maximalen Tagessatz von 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten.

 

Unternehmen mit Sitz in so genannten "Phasing out"-Regionen (Südwest-Brandenburg, Lüneburg, Leipzig und Halle) erhalten einen Zuschuss von 75% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro.

Existenzgründer/-innen aus der Arbeitslosigkeit erhalten einen erhöhten Zuschuss von 90% des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro. Die Förderung kann innerhalb der laufenden Förderperiode (2007-2013) bis zur Ausschöpfung der maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro wiederholt beantragt werden.

 

Antragsverfahren
Anträge sind vor Abschluss eines Coachingvertrages über die von der KfW akkreditierten Regionalpartner an die KfW zu richten.
Die Regionalpartner sind vom Erstgespräch bis zur Einreichung der Abrechnungsunterlagen die Ansprechpartner vor Ort. Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner ist im Internet einsehbar (www.gcd-regionalpartnersuche.de).

 

Informationen erteilt auch die
KfW Mittelstandsbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (0 18 01) 24 11 24
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail:
Internet: www.kfw-mittelstandsbank.de

 

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Kleinunternehmen / Kleingründungen

Nicht jede Existenzgründung muss mit riesigem Aufwand verbunden sein. Die Alternative sind Kleingründungen. Sie benötigen relativ wenig Startkapital. Darüber hinaus handelt es sich im Sinne des Kleinunternehmerförderungsgesetzes um Unternehmen mit begrenzten Umsätzen, Gewinnen und Wirtschaftswerten. Und kleine Unternehmen bieten nicht nur zu Beginn, sondern meist auch auf Dauer nur der Gründerin bzw. dem Gründer selbst einen Arbeitsplatz. Weitere Informationen: www.gruendungsnetz.brandenburg.de

 

Eine besondere Form der Kleingründung sind die Nebenerwerbsgründungen: wenn die Selbständigkeit vorerst nicht hauptberuflich ausgeübt wird und die Erträge daraus nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt vollständig zu bestreiten. 58 % aller Unternehmensgründungen in Deutschland im Jahr 2008 waren Nebenerwerbsgründungen (Quelle: KfW-Gründungsmonitor 2009).

 

Vorteile von Kleingründungen

 

  • geringes unternehmerisches Risiko durch relativ geringe Kostenbelastung
  • geringer Finanzierungsbedarf, der oft ohne Kredit gedeckt werden kann
  • Test für Selbstständigkeit, bevor man sein Angestelltenverhältnis aufgibt
  • geringerer Zeitbedarf als für ein Full-Time-Unternehmen (besonders wichtig auch für Gründerinnen mit Kindern)
  • zusätzliches Einkommen neben der Angestelltentätigkeit

 

Förderung von Kleingründungen

 

Kleingründungen werden durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz erleichtert. Sie werden zudem finanziell besonders gefördert:

 

 

Im Land Brandenburg gibt es dazu besondere Unterstützung:

 

 

Besondere Probleme von Kleingründungen: www.existenzgruender.de

 

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Brandenburgkredit Mikro für Gründer und Jungunternehmer

 

Die ILB ist am 15. August 2011 mit dem "Brandenburg-Kredit Mikro" an den Start gegangen. Damit bietet die Investitionsbank des Landes Brandenburg ein neues Finanzierungsangebot für Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen an.

Nach banküblichen Kriterien

Der Brandenburg-Kredit Mikro richtet sich an Unternehmen in allen gewerblichen und freiberuflichen Branchen, die zur Finanzierung ihres Vorhabens den KfW-Gründerkredit-StartGeld nutzen möchten, aber deren Hausbank das Projekt nicht begleiten möchte. Das Darlehensprogramm basiert auf dem zum 1. April 2011 mit neuen Konditionen gestarteten KfW-Gründerkredit-StartGeld. Es wird in Kooperation mit der KfW Mittelstandsbank als Refinanzierungspartner sowie den Brandenburger Handwerks- und Industrie- und Handelskammern angeboten. Die ILB prüft die Kreditanfrage nach banküblichen Kriterien.

100.000 Euro vor allem für Investitionen

Bei einem Kredithöchstbetrag von 100.000 Euro kann der Brandenburg-Kredit Mikro insbesondere für Investitionen zur Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens bzw. zur Festigung eines Unternehmens genutzt werden. Mit dem Darlehen können beispielsweise der Kauf von Grundstücken und Gebäuden, Bau- und Baunebenkosten, der Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung finanziert werden.

Informationen sind ab sofort auf der ILB-Internetseite unter www.ilb.de verfügbar.

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Neues Förderprogramm „Gründung innovativ“

Neues Förderprogramm des Arbeitsministeriums gibt innovativen Existenzgründungen gute Perspektiven

Ab sofort können bei der ILB die Anträge für ein neues Förderprogramm gestellt werden, mit dem das brandenburgische Arbeitsministerium verstärkt innovative Gründungsvorhaben fördert. Ab Oktober 2009 bis Ende 2011 stehen dafür Mittel in Höhe von 1,7 Millionen Euro zur Verfügung, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stammen.

Ziel des Programms ist es, Existenzgründer/-innen mit innovativen Unternehmensideen in der Vorgründungsphase und in den ersten fünf Jahren nach der Gründung, finanziell zu unterstützen. Des Weiteren wird die Anregung von Existenzgründungen sowie die Erleichterung von Übernahmen innovativ ausgerichteter Unternehmen gefördert.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie der Antragstellung erhalten Sie auf folgender Internetseite.

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

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