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Marketing, Messen, Markterschließung

Förderung der Unternehmensaktivitäten im Management, Marketing, bei Messen und bei der Markterschließung im In- und Ausland (M4)

 

Schwerpunkt: nicht-investive Unternehmensaktivitäten der gewerblichen Wirtschaft, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit, insbesondere für die internationale Markterschließung, sowie die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen im In- und Ausland zu stärken

 

Gegenstand: Maßnahmen, die zur Steigerung der Leistungskraft und der Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen sowie der Existenzsicherung dienen und sich von Maßnahmen der lfd. Geschäftstätigkeit deutlich abheben, z. B. Maßnahmen des innerbetrieblichen Managements (Umwelt- und Qualitätsmanagement, Zertifizierung und Anpassung von Produkten), Marketing und strategische Unternehmensführung, Messen und Ausstellungen, etc.

 

Zuwendungsempfänger: KMU, Unternehmensgruppen (keine Netzwerke mit externem Netzwerkmanagement)

Weitere Informationen erhalten Sie HIER

 

Neue Regelungen Messeförderung des Landes Brandenburg 2011

 

Mit dem 01.01.2011 wird die Investitionsbank des Landes Brandenburg in Absprache mit dem MWE die Verwaltungspraxis hinsichtlich der Zulässigkeit des Beginns der Maßnahme bei der Förderung von Messeteilnahmen nach der Richtlinie "Management, Marketing, Messen, Markterschließung (M4)" ändern. Die geänderte Verwaltungspraxis gilt für Anträge ab dem 01.01.2011, die sich auf Messen beziehen, die ab dem 01.04.2011 stattfinden (Übergangsfrist).

Bisher wurden alle Vertragsabschlüsse und Anzahlungen/Zahlungen nicht als förderschädlicher vorzeitiger Beginn der Maßnahme gewertet, wenn nur die zur Maßnahme gehörigen Rechnungen noch nicht vollständig bezahlt waren.

Die Neuregelung stellt sich wie folgt dar:

Die Anmeldung zu einer Messe bzw. Veranstaltung darf vor Antragstellung vorgenommen werden. Eines separaten Antrages oder einer Zustimmung bedarf es dafür nicht. Die Antragstellung (Antragseingang bei der ILB) sollte grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor dem Start der jeweiligen Messe erfolgen.

Ein Vertragsabschluss und/oder eine Anzahlung vor Antragstellung sind förderunschädlich, wenn sich Vertragsabschluss und/oder Anzahlung ausschließlich auf die Anmeldung zu einer Messe bei der Messegesellschaft beziehen. Vertragsabschlüsse und/oder Anzahlungen an Messebauer, Spediteure etc. sind förderschädlich.


Demnächst finden Sie die Änderung auf der ILB-Web-Site vermerkt, mit dem Hinweis auf Seite 1 im herunterzuladenden Antragsformular entsprechend anpassen.

http://www.ilb.de/rd/programme/2660.php?PHPSESSID=45952rupim7tf09t6bavp9ebb4

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Markterschließungsrichtlinie des Landes Brandenburg

 

Ziel des Programmes ist die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit sowie Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im In- und Ausland zu stärken. Dabei sind förderfähig:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.
  • Gruppen von mindestens drei KMU, welche sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammengeschlossen haben


Die Maßnahme umfasst eine projektgebundene Anteilsfinanzierung. Dabei wird ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, max. 50.000 EUR je gefördertem Unternehmen/Unternehmensgruppe gewährt. Dieser muss innerhalb von drei Jahren erfolgen. Bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen sind die Kosten für Miete, Aufbau und Betrieb des Standes nur bis zu 15.000 EUR je Veranstaltung und Unternehmen förderfähig.

 

Weitere Informationen und die Antragsformulare der Markterschließungsmaßnahme finden Sie direkt bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg.


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Messeförderung für junge und innovative Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert junge innovative Unternehmen bei ihrem Messeauftritt. Dieses Förderprogramm wurde 2007 initiiert und ermöglicht seit diesem Zeitpunkt die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland.

 

Die Auswahl, der für eine Beteiligung vorgesehenen Veranstaltung, erfolgt durch das BMWi nach den Kriterien, dass die Messe der Kategorie international/überregional zuzuordnen ist und das diese über eine hohe Internationalität auf der Aussteller-, als auch auf der Besucherseite verfügt.

 

Förderfähig für Ihr Unternehmen sind Teilnahmen an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen. Desweiteren sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen förderfähig, die

 

  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen1) erfüllen
  • und jünger als 10 Jahre sind.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm.

 

Des Weiteren finden Sie hier eine Liste der förderfähigen Veranstaltungen:

Förderliste 2011


1)150 Mitarbeiter, Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro

 

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Eco Innovation: EU-Vermarktungshilfe

 

Das auf Vermarktungshilfe für umweltbezogene Innovationen ausgerichtete EU-Programm „Eco Innovation“ ist unter Mittelständlern in Spanien, Italien oder Frankreich offensichtlich bekannter und gefragter als in Deutschland. Auf dieses Manko verweist die Innovationsberatung GEWI aus Erkrath vor dem Hintergrund neuester Programm-Beteiligungszahlen aus Brüssel. Danach zeigten deutsche Mittelständler (hier vor allem kleine und mittlere Unternehmen als Hauptzielgruppe) im vergangenen Jahr nur marginales Interesse. Lediglich fünf Prozent aller Projektanträge – soviel wie jeweils aus Griechenland oder Slowenien - kamen aus Deutschland (Stand: November 2010).

Vermarktungszuschüsse unterstützen Ressourceneffizienz

2008 zur Überbrückung der Kluft zwischen Forschungsergebnis und Vermarktung im Mittelstand aufgelegt, setzt das Programm CIP Eco Innovation derzeit mit den Schwerpunkten Materialrecycling, Green Business, nachhaltige Bauprodukte sowie Nahrungsmittel/Getränke massiv auf Ressourceneffizienz. Bis 2013 stehen für die Umsetzung marktfähiger, umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen insgesamt rund 200 Millionen Euro zur Verfügung – bei einem Fördersatz von 50 Prozent. Pro Jahr werden bis zu 50 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von 35 Millionen Euro bewilligt. Antragsteller müssen dafür nicht zwingend mit anderen Firmen in Deutschland oder aus dem EU-Raum kooperieren; jedoch sollte ein EU-Mehrwert des Projektes beachtet werden.  

Auch seien die Erfolgsaussichten von Eco Innovation mit einer Bewilligungsquote von 25 bis 30 Prozent im Vergleich zu solchen EU-Fördertiteln wie dem „7. Forschungsrahmenprogramm“ (5 bis 10 Prozent) hoch. Hinzu kommt noch, dass Anträge aus Deutschland aufgrund der bisher geringen Resonanz besonders gefragt sind. Aus Gewi-Sicht ist es für die Antragstellung wichtig, nicht nur Formfehler zu vermeiden, sondern neben dem Innovationsgrad auch den EU-Mehrwert sowie die ökologische Relevanz des Vorhabens dazustellen. Eine solche „förderoptimale Argumentation“ lasse die Erfolgsaussichten auf deutlich über 50 Prozent steigen.

http://ec.europa.eu/environment/eco-innovation/

 

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