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Förderprogramme - Arbeitsmarkt / Bildung -

Arbeitsmarktpolitische Programme in Brandenburg

 

Das "Arbeitspolitische Programm Brandenburg: In Menschen investieren - Regionen stärken" beinhaltet Förderprogramme zu folgenden Themen:

 

  • Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen
  • Verbesserung des Humankapitals
  • Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen
  • Transnationale Maßnahmen

 

Antragsberechtigt sind je nach Förderung kleine und mittlere Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder ausgewählte Projektträger des Landes Brandenburg.

 

Die Antragstellung, -bearbeitung, -bewilligung und Abrechnung zu den einzelnen Förderprogrammen erfolgt online über das LASA Portal.

 

Förderprogramme

 

Arbeitspolitisches Programm 2011/2012

 

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Finanzielle Hilfen der Agentur für Arbeit

  

Berufsausbildungsbeihilfe:


  • grundsätzlicher Anspruch Jugendlicher auf BaB für die Aufnahme einer betrieblichen Erstausbildung, wenn sie auf auswertige Unterbringung angewiesen sind
  • BaB dient zur Deckung des Lebensunterhalts, Fahrtkosten und sonstiger Kosten (z.B. Arbeitskleidung)
  • BaB ist abhängig von der Einkommenshöhe der Eltern und der Ausbildungsvergütung

 

 Ausbildungsbonus:


  • Arbeitgeber können einen Ausbildungsbonus erhalten, wenn vorrangig mit Jugendlichen, die seit mindestens 1 Jahr einen Ausbildungsplatz suchen, ein zusätzlicher Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird
  • in Abhängigkeit von der tariflichen und ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr beläuft sich dieser auf 4.000€, 5.000€ oder 6.000€
  • die Auszahlung erfolgt in 2 Raten: 50% nach Ablauf der Probezeit, 50% nach Anmeldung zur Abschlussprüfung

 

Ausbildungsbegleitende Maßnahmen:


  • diese können bei Bedarf zu Beginn und während der Ausbildung gewährt werden
  • sie dienen z.B. dem Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten und fördern fachtheoretische Kenntnisse
  • dem Betrieb und auszubildenden entstehen keinerlei Kosten

 

Betriebliche Einstiegsqualifizierung:


  • im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickeltes Angebot, das junge Menschen mit bis zu 212€ (Stand 8/2008) monatlich fördert

Nähere Informationen bei Ihrem zuständigen Arbeitgeberservice.

 

 

Die Broschüre "was? wie viel? wer?" gibt einen Überblick über die finanziellen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie wurde auf den Stand von 2009 aktualisiert.

 

[Broschüre Fördermöglichkeiten (Bürger, Unternehmer, Institutionen)]

 

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Arbeitgeberservice

 

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeber und ihre (potentiellen) Mitarbeiter mit zahlreichen Programmen.

Eine aktuelle Übersicht über die Förderprogramme, beispielsweise im Bereich Qualifizierung und Kurzarbeit, finden Sie [hier].

 

Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit Senftenberg

 

Herr Ronny Neuendorf

Tel: 03573 / 808 332
Fax: 03573 / 808 222
E-Mail:

 

Dort erhalten Sie weitere Informationen und Unterlagen.

 

 Einige stehen Ihnen auch hier zur Verfügung.

 

[Vermittlungsauftrag Mitarbeiter]

[Vermittlungsauftrag Ausbildung]

 

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Kurzarbeit und Qualifizierung

 

Die Bundesagentur für Arbeit und das MASGF bieten den Unternehmen Hilfen bei Auftragsrückgängen an. Kurzarbeitergeld ist für Betriebe ein vorteilhaftes Instrument für die Beschäftigungs- und Fachkräftesicherung. Die Ausfallzeiten sollten zur Qualifizierung der Mitarbeiter genutzt werden, um das Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. 

 

Aus- und Weiterbildung ist wichtiger denn je. Deshalb wird auch für diejenigen Unternehmen eine Förderung der Qualifizierung angeboten, die keine Kurzarbeit angezeigt haben. Als Ansprechpartner stehen die Regionalbüros für Fachkräftesicherung der Landesagentur für Struktur und Arbeit GmbH (LASA) für Fragen und Beratung bereit. Nutzen Sie jetzt die Angebote der Bundesagentur für Arbeit und des Landes Brandenburg.

 

[Kurzarbeit]

 

[Weitere Informationen zur Kurzarbeit]    

 

[Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen]

 

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Förderungen im Bereich Fachkräfte

 

Um Unternehmen bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen, informieren und beraten die Mitarbeiter der LASA zu mehreren Förderprogrammen des Landes Brandenburg und der Europäischen Union.

 

Eine Übersicht über relevante Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

 

Für Nachfragen stehen Ihnen die Regionalbüros für Fachkräftesicherung jederzeit zur Verfügung.

 

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Förderprogramme der beruflichen Bildung (LASA Brandenburg)

 

Förderübersicht auf einen Blick

 

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Programm für bessere Qualität der Ausbildung

 

Mit dem „Programm zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem“ werden vor allem kleinere Ausbildungsbetriebe unterstützt, beispielsweise in der Verbundausbildung, bei der zwei oder mehr Betriebe gemeinsam ihren Auszubildenden Lerninhalte vermitteln. Beispielsweise soll in der Landwirtschaft, wo dringend Nachwuchskräfte gesucht werden, die Qualität der Ausbildung verbessert werden, indem Azubis unter anderem bei überbetrieblichen Lehrgängen zusätzliches Wissen vermittelt bekommen. Aber auch das Handwerk und der Industrie- und Dienstleistungsbereich werden unterstützt.

 

Für das Programm stehen bis Ende 2014 jährlich mehr als 13 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Anträge können Ausbildungsbetriebe, Bildungsdienstleister und Kammern bei der Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg (LASA) stellen.

Informationen zum Programm sind auf der Internetseite der LASA (Rubrik „Förderprogramme/Ausbildung“) eingestellt.

 

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Bildungschecks

 

Beim „Bildungsscheck" handelt es sich um ein neues Fördervorhaben des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, das seit dem 15. August 2009 umgesetzt wird. Es richtet sich an alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sowie Beschäftigte in Elternzeit, Beschäftigte im Rahmen des Bundesprogramms „Kommunalkombi" sowie Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten, die sich weiterbilden wollen.

 

Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen, d.h. arbeitsplatz-unabhängigen beruflichen Weiterbildung, zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung mit bis zu 500€.

 

Die Beantragung eines Bildungsschecks erfolgt durch den Beschäftigten bei der LASA Brandenburg GmbH. Interessierte können sich an die Beratungsstellen der LASA per E-Mail unter oder telefonisch an die Bildungsscheck-Hotline 0331 6002-333 wenden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter

 

http://www.lasa-brandenburg.de/Bildungsscheck.1184.0.html und unter http://www.bildungsscheck.brandenburg.de/

 

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Initiative Technikum gestartet

 

Betriebe, die junge Menschen für ein technisch-naturwissenschaftliches Studium begeistern möchten, können sich ab sofort als Technikum-Praktikumsbetrieb anmelden.

 

Im Rahmen der Initiative Technikum fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Praktika in Unternehmen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen aus dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaften, Technik). Zielgruppe sind Jugendliche mit Hochschulreife, die sich für eine berufliche Laufbahn in Naturwissenschaft und Technik interessieren und konkrete Einblicke in die betriebliche Praxis gewinnen möchten. Die Praktika dauern zwischen fünf und acht Monaten. Technikum-Plätze können mit 350 Euro pro Monat und Praktikumsplatz gefördert werden.

 

Eine Teilnahme an der Initiative Technikum ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

 

  • Im Betrieb sind Ingenieur/-innen bzw. Wissenschaftler/-innen mit einem Studienabschluss in einem MINT-Fachbereich beschäftigt.
  • Die Betreuung des Praktikums durch Mentorinnen oder Mentoren ist sichergestellt.
  • Der Betrieb schließt einen Kooperationsvertrag mit einer regionalen Hochschule ab. Hier können auch bereits bestehende Kooperationen eingebracht werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.technikum.de

 

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„Einstiegszeit" - Förderprogramm des Arbeitsministeriums für junge Fachkräfte - gegen Abwanderung

 

Das Förderprogramm „Einstiegszeit" ist die Weiterentwicklung des Programms „Einstiegsteilzeit", das auf Initiative des Brandenburger Arbeitsministeriums entwickelt wurde und von 2002 bis 2008 erfolgreich in der Mark umgesetzt wurde. Während der Schwerpunkt des Vorläuferprogramms in der Schaffung zusätzlicher Teilzeitstellen für junge Leute lag, soll jetzt auch in Vollzeitstellen vermittelt werden. Ziel ist es, bis Ende 2009 mindestens 300 junge Fachkräfte im Alter von bis zu 30 Jahren in der Region in Arbeit zu bringen.

 

Die Kernelemente des neuen Landesprogramms „Einstiegszeit" wurden vom Vorläuferprogramm übernommen. Dazu gehört die komplexe Beratung von arbeitslosen Jugendlichen und Unternehmen aus einer Hand. So sollen zum Beispiel durch die Entwicklung flexibler Arbeitszeitmodelle in kleinen und mittleren Unternehmen neue Arbeitsplätze für junge Fachkräfte erschlossen werden. Gefördert werden weiterhin notwendige Anpassungsqualifizierungen im Zuge der Einstellung, auch in Form von Auslandspraktika. Die Qualifizierungszuschüsse des Arbeitsministeriums können weiterhin mit Eingliederungszuschüssen der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise der Grundsicherungsträger kombiniert werden.

 

Von September 2002 bis Dezember 2008 konnten über das Förderprogramm „Einstiegsteilzeit" 2.300 Jugendliche in über 1.300 Unternehmen einen Arbeitsplatz erhalten; der Anteil junger Frauen betrug dabei 47 Prozent.

 

Projektstandorte befinden sich in Belzig, Senftenberg, Frankfurt (Oder), Eberswalde und Neuruppin.

 

Mehr Informationen zum Programm „Einstiegszeit" sind über den Projektleiter Herrn Dr. Bach - Tel.: 0335 - 56212120 oder per E-Mail: - zu erhalten.

 

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Novelliertes AFBG trat zum 1. Juli 2009 in Kraft

 

Am 6. März 2009 hat der Bundesrat dem  Gesetzentwurf der Bundesregierung zum AFBG zugestimmt. Damit können die Neureglungen zum 1. Juli 2009 in Kraft treten.

 

Der ZDH hat das Gesetzgebungsverfahren intensiv begleitet und konnte wesentliche Verbesserungen zugunsten von Fortbildungsteilnehmern des Handwerks erreichen. Im Einzelnen gehören hierzu die folgenden Änderungen:  

 

  • Abschaffung des Förderungsausschlusses bei bereits selbstfinanzierter Aufstiegsfortbildung
    Künftig besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung auch, wenn bereits vorher eine andere Aufstiegsfortbildung absolviert wurde, die nicht nach dem AFBG gefördert worden ist.
  • Erhöhung und Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag für Kinder
    Der Unterhaltsbeitrag für Kinder von Teilnehmern und Teilnehmerinnen an Vollzeitkursen wird auf 210,00 Euro (vorher 179,00 Euro) erhöht. Er wird künftig zur Hälfte bezuschusst.
  • Leistungskomponente beim Darlehenserlass
    Das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird künftig bei Prüfungserfolg zu 25 % erlassen.
  • Förderung während der Prüfungsphase
    Der Unterhaltszuschuss kann künftig bis zum Ende des Monats, in dem die Prüfung abgelegt wird, maximal bis zu drei Monate nach Abschluss des Lehrgangs gezahlt werden.
  • Existenzgründerzuschuss ab der ersten Personaleinstellung
    Künftig wird Existenzgründern bereits ab Einstellung einer Person (Auszubildender oder Angestellter) ein Darlehenserlass von 33 % gewährt. Bislang gab es erst bei mindestens zwei Beschäftigten einen Darlehenserlass.
  • Ausdehnung der Förderung auf mehr Migranten
    Bislang konnte Migranten mit Bleibeperspektive nur eine Förderung erhalten, wenn sie mindestens drei Jahre in Deutschland beschäftigt waren. Diese Hürde entfällt nun, sodass mehr Migranten Aufstiegsfortbildungen nutzen und damit ihre Chancen auf dem Arbeits- und Beschäftigungsmarkt verbessern können.

 

Weitere Informationen unter: 

 

http://www.meister-bafoeg.info/

 

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Nachwuchsförderung für Unternehmen - Betriebsstipendium

 

Wissen und Praxis verbinden - das ist das Motto eines Betriebsstipendiums. Nutzen Sie als Unternehmer die Gelegenheit hochqualifizierte Nachwuchskräfte an Ihr Unternehmen zu binden und fachliches Know How der Hochschule zu erhalten.

 

Weitere Informationen: 

 

[Flyer

[Flyer 2

 

Details auch unter:

 

http://www.fh-lausitz.de/studium/informieren-bewerben/betriebsstipendium.html

 

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Familienbewusste Personalpolitik in Unternehmen: berufundfamilie 

 

audit berufundfamilie – das Managementinstrument zur Optimierung Ihrer familienbewussten Personalpolitik.

 

Nähere Informationen [hier]

 

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Mobiles Lernen wird gefördert

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat Richtlinien zur Förderung mobilen Lernens bekannt gegeben. Darunter zu verstehen ist das Lernen mit Hilfe mobiler Endegräte und drahtloser Kommunikationstechnologien sowie das Lernen in nicht-stationären Szenarien an nicht festen Orten zu nicht vorab bestimmten Zeiten. Förderfähig sind Projekte, die

 

  • Zielgruppen ansprechen, die ohne mobiles Lernen nicht oder nur eingeschränkt erreichbar sind,
  • im Arbeitsprozess ad-hoc entstehende, über den reinen Informationsbedarf hinausgehende Bildungsbedarfe decken,
  • mobiles Lernen in vorhandene Bildungsangebote einbetten,
  • speziell den Basiskompetenzerwerb von Jugendlichen mobil unterstützen.

 

Gefördert werden Projekte von Bildungsträgern, für die Aus- und Weiterbildung zuständigen Sozialpartnern, Forschungsinstitute/Hochschulen (unter bestimmten Voraussetzungen), Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – hier insbesondere KMU – sowie Verbünde, Netzwerke und Konsortien.

Die Förderung – an der sich auch der ESF beteiligt – beträgt in der Regel 50 %, bei KMU ggf. mehr. Die andere Hälfte der Kosten ist durch Eigenbeteiligung der Antragsteller zu leisten.

 

Förderanträge können bis zum 30.06.2015 gestellt werden. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme ist ein Projektträger beauftragt:

 

Projektträger im DLR
Neue Medien in der beruflichen Bildung
Kennwort: Mobiles Lernen
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: http://www.dlr.de/pt_nmb/

 

Ausführliche Informationen sind hier.

 

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Mehr als 40.000 Angebote zur beruflichen Weiterbildung

Die Weiterbildungsdatenbank Brandenburg informiert umfassend über Angebote der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung im Land Brandenburg.

 

http://www.wdb-brandenburg.de/

 

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Bildungsprämie lässt Weiterbildung attraktiver werden

 

Die Prämiengutscheine in Höhe von bis zu 154 Euro können zur Kofinanzierung der individuellen beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird. Seit dem 1. Dezember 2008 sind diese Prämiengutscheine bei ausgewählten Beratungsstellen erhältlich.  

 

Weitere Informationen zur Bildungsprämie und eine Übersicht zu den einzelnen Beratungsstellen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

 

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Innovationsfähigkeit im demografischen Wandel

 

Das Forschungs- und Entwicklungsprogramm "Arbeiten – Lernen Kompetenzen entwickeln. Innovationsfähigkeit einer modernen Arbeitswelt" will Innovationsfähigkeit durch die Verknüpfung von Arbeitsgestaltung mit Kompetenz-, Personal und Organisationsentwicklung stärken. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Projekte zu fördern, um die Chancen des demografischen Wandels für Innovationen nutzen zu können und neue Konzepte der Kompetenz- und Personalentwicklung sowie der Organisationsgestaltung zu erarbeiten.

Es werden drei thematische Forschungs- und Entwicklungsbereiche definiert:

• Innovationspotenziale durch veränderte Erwerbsbiographien
• Messung von Innovationspotenzialen vor dem Hintergrund der demografischen
Entwicklung
• Regionale Aspekte des demografischen Wandels in der Arbeitswelt.

Zuwendungsempfänger können in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU – und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. Weitere Details 

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