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Wohnen

Durch verschiedene Programme werden die energetische Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden sowie der Einsatz Erneuerbarer Energien im Neubaubereich gefördert: zinsgünstige Kredite und nicht rückzahlbare Zuschüsse von mehreren Tausend Euro sind möglich:

Allgemeiner Überblick und Förderrechner unter:

 

http://www.baufoerderer.de/


Bundesweite Programme:

-    über die KfW – www.kfw-foerderbank.de unter Bauen, Wohnen, Energie

 


o    CO2-Gebäudesanierungs-Programm: gefördert wird die energetische Sanierung von Wohnraum, mit dem Ziel eine deutliche CO2-Minderung durch die Maßnahmen zu erreichen
o    Programm Wohnraum modernisieren: mit diesem Darlehensprogramm können Häuser oder Wohnungen saniert werden, wobei Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs besonders gefördert werden
o    Programm Solarstrom erzeugen: hierbei werden Photovoltaikanlagen mit Darlehen gefördert. Fördermittel stehen privaten, gewerblichen und landwirtschaftlichen Antragsstellern zur Verfügung. Solarstromanlagen, die gewerblich genutzt werden und Kreditrahmen von 50.000€ übersteigen, können im KfW-Umweltprogramm sowie ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm mitfinanziert werden
o    Programm ökologisches Bauen: zur Finanzierung von Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien

-    über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – www.bafa.de

o    Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien: attraktive Fördermöglichkeiten für Investitionen in erneuerbare Energien, wie z.B. Holz-Zentralheizungen, Biomasse- oder Solaranlagen
Siehe: [Infobroschüre]

Im Rahmen dieser Programme werden zinsgünstige Kredite und alternativ
nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Abwicklung erfolgt über die Hausbanken.

Landesspezifische Programme: Brandenburg:

Neben Fördermitteln des Bundes bieten Bundesländer und Kommunen sowie Energieversorger vielfältige Programme zur Förderung der Modernisierung und Energieeinsparung von Wohngebäuden.

Schwerpunkte sowie Art und Höhe der Förderung variieren. Verschiedenste Programme gewähren vielfältige Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen.

 
Nähere Informationen unter: www.ilb.de

 

oder direkt nachzulesen in der Förderfibel Wohnungsbau

 

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Wohneigentumsförderung und energetische Sanierung

Richtlinie "WohneigentumInnenstadtR" tritt in Kraft
 

Wer Wohneigentum bilden oder energetisch sanieren möchte wird auch weiterhin von der Landesregierung unterstützt. Mit der Verlängerung der Richtlinie bis Ende 2013 werden nun beide Förderstränge zusammengeführt und die erfolgreiche Förderung fortgesetzt.

 

Wer Wohneigentum bilden will, erhält eine Grundförderung in Höhe von 12.000 Euro, unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr. Ein Haushalt mit vier Personen kann zum Beispiel maximal bis zu 50.000 Euro als Zuschuss erhalten. Für die energetische Sanierung von vorhandenem Wohneigentum beträgt die Grundförderung sogar 18.000 Euro. Wer darüber hinaus freiwillig mehr für den Klimaschutz tut, bekommt einen zusätzlichen Zuschuss. 

Die Selbstnutzung von Wohneigentum, insbesondere innerhalb des Bestandes, hat weiterhin an Bedeutung gewonnen und findet zunehmende Akzeptanz. Insbesondere im vorhandenen Wohnungsbestand gibt es weiterhin Handlungsbedarf. Genau hier knüpfen die Fördermöglichkeiten an.

 

Für die Wohneigentumsförderung kann das Land ab 2011 jährlich rund 3 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Es ist davon auszugehen, dass bei weitem nicht alle Antragsteller berücksichtigt werden können.

Anträge können bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Hier können auch bereits im Vorfeld einzelfallbezogen die Bedingungen und Voraussetzungen geprüft und erörtert werden.

Die Veröffentlichung der Richtlinie erfolgte im Amtsblatt Nr. 6, am 16.02.2011.

 

Weiterführende Informationen

 

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Förderdatenbank zum Heizungsaustausch

 

Für den austausch ihrer Heizungsanlage können Hausbesitzer zahlreiche Förderprogramme in Anspruch nehmen. Einen hilfreichen Überblick verschafft unter anderem die Internetseite:

 

www.waerme-plus.de

 

Hier sind aktuelle Programme des Bundes, der Bundesländer, Landkreise sowie Städte und Gemeinden aufgelistet. Abgerufen werden können sie mittels Postleitzahlen.

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

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