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Förderprogramme - Energie -

RENplusNeue Förderrichtlinie für Energie

 

Mit einer neuen erweiterten Förderrichtlinie will das Brandenburger Wirtschaftsministerium die effiziente Nutzung von Energie und den Einsatz nachwachsender Rohstoffe voranbringen.

Nach den neuen Vorgaben solle es künftig Zuschüsse von bis zu 50% der Kosten für Kraft-Wärmekopplung, Wärme-Kältespeicher oder Biomasseanlagen zur Wärmenutzung geben.

 

[Kurzinformation]

 

Weitere Informationen dazu auch unter: http://www.ilb.de/rd/programme/1693.php

 

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Förderprogramme im Rahmen der Klimaschutzinitiative

 

Stand: Januar 2011

 



Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative hier


Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen hier


Informationen zur Förderung von Klimaschutzprojekten für die Bereiche Wirtschaft, Verbraucher und Bildung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hier

 


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Sonderfonds Energieeffizienz in KMU

 

Energiekosten im Unternehmen sparen?

 

Informationen über Zuschüsse und günstige Kredite gibt es [hier]

 

Unter anderem gibt es folgende Fördermöglihckeiten:

 

Übernahme von bis zu 80% der Kosten für Energieberatung in kleinen und mittelständischen Unternehmen!

 

Das vom Bundeswirtschaftsministerium und KfW aufgelegte Programm gibt es seit Februar dieses Jahres. Durch die KfW werden den Unternehmen im Rahmen der Kreditkomponente des Programms zudem zinsgünstige Darlehen bereitgestellt, damit die identifizierten Einsparpotenziale auch umgesetzt werden können. Weitere Hinweise für interessierte Unternehmen stehen auf der Webseite des Programms bereit unter: www.energieeffizienz-beratung.de

 

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Investitionszulage für Energieerzeugungsanlagen

 

Mit Schreiben des BMF vom 8.7.2010 (BStBl 2010 I S. 600) wurde die Regelungen zur Abgrenzung von begünstigten Betrieben nach den InvZulG 2010 bei Kapital- und Personengesellschaften aufgehoben.
Weiterhin wurde durch die Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 5.8.2010 [YAAAD-48575] bundeseinheitlich abgestimmt, dass dachintegrierte Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke bewegliche Wirtschaftsgüter darstellen.


Somit ist es nunmehr möglich für Energieerzeugungsanlagen welche nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) betrieben werden Investitionszulage zu beantragen.
Das zurzeit gültige Investitionszulagengesetz ist beschränkt auf die neuen Bundesländer und Berlin. Investitionszulage könne zurzeit nur Betriebe in Anspruch nehmen welche dem verarbeitenden Gewerbe, den produktionsnahen Dienstleistungen bzw. dem Beherbergungsgewerbe angehören. Die Investition muss dabei ein abnutzbares bewegliche Wirtschaftsgut bzw. ein Gebäudeneubau sein.


Unter der bisherigen Auffassung der Verwaltung konnten nur Einzelunternehmen die Investitionszulage geltend machen, da davon ausgegangen wurde, dass Personen- und Kapitalgesellschaften mehrere gewerbliche Betriebe unterhalten können und nicht dem Begriff des ’’Betriebes’’ entsprechen. Dadurch waren Windenergie- und Fotovoltaikanlagen in großer räumlicher Entfernung bei Kapital- und Personengesellschaften von der Investitionszulage ausgenommen. Nach der neuen Verwaltungsauffassung sind nunmehr Kapital- und Personengesellschaften mit ihren Betriebsstätten unabhängig von der räumlichen Entfernung der Betriebsstätte investitionszulagenberechtigt. Jedoch muss die überwiegende Wertschöpfung des Betriebes aus einem der begünstigten Wirtschaftszweige bestehen. Problematisch sieht es jedoch bei Einzelunternehmen aus, welche beabsichtigen eine Energieerzeugungsanlage auf einem räumlich getrennten Grundstück zu installieren und hierfür die Investitionszulage beantragen wollen.

 

Falls keine sachliche Verbindung zwischen den Betriebsstätten (z.B. in Form von Leittechnik) vorliegt, dürften regelmäßig getrennte Betriebe vorliegen und somit die Voraussetzungen für die Investitionszulage nicht gegeben sein.
Neu ist auch die Verwaltungsauffassung, dass dachintegrierte Fotovoltaikanlagen als selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter anzusehen sind. Somit ist es nun auch möglich die Investitionszulage für die auf dem Dach des Betriebsgeländes neu installierten Fotovoltaikanlagen zu beantragen.

Gleiches gilt für Mini Blockheizkraftwerke welche nach dem EEG oder KWKG betrieben werden. Diese werden nach geänderter Verwaltungsauffassung als selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter angesehen. Da die Mini-Blockheizkraftwerke auf dem vorhandenen Betriebsgelände bzw. im vorhandenen Betriebsgebäude installiert werden, ist kein eigenständiger Betrieb begründet. Die Wertschöpfung des Betriebes sollte auch hier aus dem begünstigten Wirtschaftszweig erzielt werden.


Empfehlenswert ist jedoch vor Ausführung von Energieerzeugungsanlagen eine verbindliche Auskunft nach §89 Abs. 2 der Abgabenordnung zur Absicherung des Anspruches nach Investitionszulagengesetz beim entsprechenden Finanzamt einzuholen.

 

(Quelle: www.hwk-cottbus.de)

 

Ansprechpartner:

Axel Bernhardt
Unternehmensberatung der Handwerkskammer Cottbus
Telefon 0355/7835-157
Telefax 0355/7835-284
E-Mail   
 
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Übersicht zur Förderung mit einem Investitionszuschuss - Förderung im Marktanreizprogramm 

 

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Teil BAFA, Förderung mit Investitionszuschüssen

 

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:

 

Solarkollektoren, Biomasseheizkessel, effiziente Wärmepumpen sowie Visualisierungmaßnahmen in der Schule und in der Kirche.

 

Antrags-und Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn oder Postfach 51 60, 65726 Eschborn, Tel.: (06196) 908 625, Internet: www.bafa.de (Rubrik Energie / Erneuerbare Energien)

 

Die Anträge sind grundsätzlich nach Installation der Anlage zu stellen. Dies gilt gänzlich für die Basisförderung, ggf. mit Bonusförderung sowie für die Innovationsförderung von besonders effizienten Wärmepumpen und von Biomasseanlagen (sofern es sich um eine Neuerrichtung handelt).

 

Eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn ist notwendig bei der Innovationsförderung von Solarkollektoranlagen (20-40 qm in MFH und Nichtwohngebäude) und von Biomasseanlagen (sofern es sich um eine Nachrüstung handelt) sowie ab dem 01.10.2009 generell für alle gewerblichen und freiberuflichen Antragsteller.

 

Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Bei den Verträgen und eventuellen Nebenabsprachen gilt das Schriftformerfordernis. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.

 

Die vorgeschriebenen Antragsvordrucke können über das Internet unter www.bafa.de (Rubrik Energie / Erneuerbare Energien / z.B. Solarthermie / Formulare) oder beim BAFA angefordert werden.

 

Förderübersicht Zuschüsse

 

Verbesserte Förderkonditionen für erneuerbare Energien

Um eine verstärkte Dynamik in den Wärmemarkt der erneuerbaren Energien zu bringen, verstärkt das Bundesumweltministerium ab sofort seine Aktivitäten bei der Förderung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Mit den am 15.03.2011 in Kraft getretenen Richtlinien zum Marktanreizprogramm werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

I. Solarkollektoren:

  1. (Befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro / Quadratmeter (m2 ) bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m2 .
  2. Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
  3. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.

II. Biomassekessel:

  1. Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3 ,früher 50 mg/m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.
  2. Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.

III. Wärmepumpen:

  1. Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt.
  2. Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten.

IV. KfW-Förderung:

  1. Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen.
  2. Wegfall der Förderung für Biogasleitungen.
  3. Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen. 

- Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm
- Marktanreizprogramm für erneuerbare Wärme

 

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Rendite von Solaranlagen

 

Neue Solaranlagen bringen trotz sinkender Vergütung Rendite:

 

Renditebeispiel

 

Solarrechner

 

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Tipps und Informationen für Unternehmer und Bürger

 

Auf den Internetseiten von "Energieland Brandenburg" finden sich Links und Hinweise zu Förderprogrammen, zu Nutzungsmöglichkeiten unterschiedlicher Erneuerbarer Energien für Unternehmen und Privatleute sowie zu diversen Beratungsmöglichkeiten rund um das Thema Energienutzung und Energieeffizienz.

 

Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren:

 

www.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.205025.de

 

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Impulsprogramm Materialeffizienz

 

Mit dem Impulsprogramm Materialeffizienz können Unternehmen in zweierlei Hinsicht bei der Steigerung ihrer Materialeffizienz unterstützt werden.

Mit dem Förderprogramm VerMat wird die individuelle Be­ratung von Unter­nehmen zur Steigerung der Materialeffizienz unterstützt.

 

Das Programm NeMat fördert die Vernetzung von Unternehmen, die durch gemeinsame Aktivitäten ihre Materialeffizienz verbessern wollen.

 

Wurden in Unternehmen Maßnahmen zur Steigerung der Materialeffizienz bereits erfolgreich umgesetzt, können sich diese Unternehmen für den mit 10.000 Euro dotierten Materialeffizienzpreis bewerben.

 

Das Impulsprogramm Materialeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie läuft bis zum 31.12.2013.

 

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen der Förderung:

Regina Leonhardt
Tel.: +49 30 310078-268
E-Mail:

 

[VerMat-Richtlinie]

 

[NeMat-Richtlinie]

 

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Vor-Ort-Beratung in Wohngebäuden

 

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert mit bis zu 50% eine umfassende Energieberatung von Hausbesitzern. Dabei werden konkrete Vorschläge für energieeinsparende Maßnahmen gemacht, die auch Aussagen zu deren Wirtschaftlichkeit beinhalten. Bereits im Mai dieses Jahres wurden die Zuschüsse deutlich erhöht und die Förderung um Stromberatung und Thermografiegutachten erweitert. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden sich unter www.bafa.de

 

Wohneigentumsförderung und energetische Sanierung

 
Richtlinie "WohneigentumInnenstadtR" tritt in Kraft
 

Wer Wohneigentum bilden oder energetisch sanieren möchte wird auch weiterhin von der Landesregierung unterstützt. Mit der Verlängerung der Richtlinie bis Ende 2013 werden nun beide Förderstränge zusammengeführt und die erfolgreiche Förderung fortgesetzt.

 

Wer Wohneigentum bilden will, erhält eine Grundförderung in Höhe von 12.000 Euro, unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr. Ein Haushalt mit vier Personen kann zum Beispiel maximal bis zu 50.000 Euro als Zuschuss erhalten. Für die energetische Sanierung von vorhandenem Wohneigentum beträgt die Grundförderung sogar 18.000 Euro. Wer darüber hinaus freiwillig mehr für den Klimaschutz tut, bekommt einen zusätzlichen Zuschuss. 

Die Selbstnutzung von Wohneigentum, insbesondere innerhalb des Bestandes, hat weiterhin an Bedeutung gewonnen und findet zunehmende Akzeptanz. Insbesondere im vorhandenen Wohnungsbestand gibt es weiterhin Handlungsbedarf. Genau hier knüpfen die Fördermöglichkeiten an.

 

Für die Wohneigentumsförderung kann das Land ab 2011 jährlich rund 3 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Es ist davon auszugehen, dass bei weitem nicht alle Antragsteller berücksichtigt werden können.

Anträge können bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Hier können auch bereits im Vorfeld einzelfallbezogen die Bedingungen und Voraussetzungen geprüft und erörtert werden.

Die Veröffentlichung der Richtlinie erfolgte im Amtsblatt Nr. 6, am 16.02.2011.

 

Weiterführende Informationen

 

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Aktuelles Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz seit 1.1.2009 in Kraft

 

Wärmeversorgung im eigenen Haus:

Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen, Fördermitteln und Antragsformularen finden sie unter:

http://www.waerme-mit-zukunft.de/

 

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Neueste und stets aktuelle Informationen rund um das Thema Energie (Modernisieren, Heizen, Stromverbrauch u.v.m.) finden Sie auch im Internetportal der Deutschen Energie-Agentur unter:

 

www.thema-energie.de

sowie

 

KfW-Programm Erneuerbare Energien 

 

weiterführende Informationen unter:

Die Aktionsbereiche

  • Zur Initiative Energieeffizienz
  • Zum Bereich Industrie und Gewerbe
  • Zum Bereich Dienstleistungen

 

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Energie im Unternehmen sparen!

 

Dass Unternehmen mit Energieeffizienz Kosten sparen können, ist kein Geheimtipp mehr. Trotzdem werden in der Praxis noch lange nicht alle Potenziale ausgeschöpft. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen scheuen die Investitionen, obwohl diese sich meist nach wenigen Jahren amortisieren. Die dena erleichtert Unternehmen den Einstieg und regt mit verschiedenen Angeboten dazu an, die Initiative zu ergreifen.

 

Einen ersten Überblick bietet die Initiative EnergieEffizienz mit erfolgreichen Praxisbeispielen aus Unternehmen. Ob Druckluftanlage in einer Brauerei, Lüftung und Klimatisierung im Dienstleistungssektor, Pumpensysteme im Facility Management oder Stromsparen mit Hilfe der Mitarbeiter in der Glas- und Keramikherstellung - eine Vielzahl von Technologien und Branchen sind vertreten. Bei jedem Beispiel lassen sich die Kosten und Einsparungen genau nachvollziehen.

 

Mit verschiedenen Online-Tools, Publikationen und Veranstaltungen bietet die Initiative EnergieEffizienz Unternehmen die Möglichkeit, ihre Energiekosten zu bewerten und Einsparpotenziale zu entdecken. Für Querschnittstechnologien wie Druckluft und Pumpen, die in Industrie und Gewerbe weit verbreitet sind, stehen spezielle Sparrechner zur Verfügung. Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen können in einem Schnelltest die eigenen Energiekosten mit dem Branchenmittel vergleichen. Auch für die Beschaffung und den Betrieb von Bürogeräten, Rechenzentren, Beleuchtung, Lüftung und Klimatisierung stehen praxisnahe Hilfsmittel zur Verfügung.

 

Quelle: dena

 

Weitere Informationen unter: http://www.dena.de/unternehmen

 

Hier gelangen Sie zu den  dena-Referenzprojekten

 

Neues Portal informiert über Energieeffizienz in Unternehmen unter www.klimaschutz.ihk.de

 

Das Portal der EnergieAgentur.NRW liefert bildlich Beispiele für Energiesparmaßnahmen im Unternehmen:

 

Das Portal erreicht man unter www.energie-im-unternehmen.de

 

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Neuer Förderschwerpunkt "Umweltfreundlicher Einzelhandel" im ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm

 

Ab sofort bietet das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Programmteil A) dem Einzelhandel insbesondere der Lebensmittel- und Drogeriebranche sowie Supermärkten günstige Förderkredite für Investitionen, die maßgebliche Relevanz für den Klimaschutz bzw. die Energieeffizienz haben. Zu den förderbaren Maßnahmen gehören unter anderem der Austausch von veralteten Kühl- und Heizungsanlagen.

Im Rahmen des neuen Förderschwerpunkts "Umweltfreundlicher Einzelhandel" können Einzelhandelsunternehmen Kredite für den Neubau von Geschäftsgebäuden, die Neuplanung und Neugestaltung von Verkaufsräumen oder den Austausch veralteter Heizungs- und Kühlanlagen beantragen. Im Zusammenhang mit dem starken Preiswettbewerb im Einzelhandel ist die Reduktion von Energiekosten durch solche Investitionen mit nicht zu vernachlässigenden Wettbewerbsvorteilen verbunden.

Die Antragsteller erhalten im Rahmen des Förderschwerpunktes eine zusätzliche Zinsverbilligung aus dem ERP-Sondervermögen von bis zu 1 % p. a. Der Förderschwerpunkt ist zunächst bis zum 31.12.2011 befristet. Das neue Programmfenster ist auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ins Leben gerufen worden.

Interessierte erhalten weitere Informationen unter www.kfw-mittelstandsbank.de oder telefonisch im Infocenter der KfW Bankengruppe (01801 / 24 11 24).

Quelle: www.kfw.de

 

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