Geburt, beurkunden
Kurzinformationen
Die Geburt eines Kindes muss persönlich innerhalb einer Woche im Standesamt angemeldet werden. Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsbescheinigung aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Weiterführendes
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Formulare
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