Eheschließung, beurkunden
Kurzinformationen
Die Heiratsurkunde beweist nur die Tatsache der Eheschließung, ihr ist aber nicht zu entnehmen, ob die Ehe noch besteht und welche Familiennamen die Ehegatten führen – dies steht nur in der Abschrift des Familienbuches.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Weiterführendes
Formulare
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