Inkassogewerbe, beantragen
Beschreibung
Inkassodienstleistungen erfordern besondere Sachkunde in den für die beantragte Inkassotätigkeit bedeutsamen Gebieten des Rechts, insbesondere des Bürgerlichen Rechts, des Handels-, Wertpapier- und Gesellschaftsrechts, des Zivilprozessrechts einschließlich des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts sowie des Kostenrechts. Berufsbezeichnungen, die den Begriff „Inkasso“ enthalten oder diesen zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen, dürfen nur von entsprechend registrierten Personen geführt werden.