Im Land Brandenburg erteilen die unteren Bauaufsichtsbehörden eine Baugenehmigung für mit
Kampfmitteln belastete Gebiete nach Vorlage einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung oder mit
der Auflage vor Baubeginn diese Bescheinigung beizubringen.
Die Kampfmittelfreiheitsbescheinigung kann durch den KMBD
Zentraldienst der Polizei
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Verwaltungszentrum B
Hauptallee 116/8
15806 Zossen, OT Wünsdorf
Tel: 033702 / 72800
Fax: 033702 / 72801
oder durch einen Nachweis der Kampfmittelfreiheit einer vom Grundstückseigentümer /
Antragsteller beauftragten Fachfirma erstellt werden.
1. Kampfmittelfreiheitsbescheinigung durch den KMBD
Stellungnahmen auf Antrag zur Ermittlung der Kampfmittelbelastung sind gebührenpflichtig. Bei
dieser Gebühr handelt es sich um eine Pauschalgebühr, deren Höhe sich allein nach der Art und
den Umfang der durchgeführten Maßnahmen bestimmt. Entsprechend der anzuwendenden
Tarifstelle beträgt sie zwischen 50,00 € und 800,00 €.
Die Veranlassung gegebenenfalls notwendiger Kampfmittelräummaßnahmen erfolgt, ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, für
Sie kostenfrei.
2. Kampfmittelfreiheitsbescheinigung durch eine selbst beauftragte Fachfirma
Die Kosten für eine vom Grundstückseigentümer / Antragsteller selbst beauftragte Fachfirma
(Eigenfinanzierung) übernimmt der KMBD nicht. Die Fachfirma ist berechtigt nach Kampfmitteln
zu suchen, sie zu bergen bzw. freizulegen.
Aufgefundene Kampfmittel werden vom KMBD abgeholt und vernichtet. Für die Entsorgung
entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Der durch die Fachfirma erstellte Nachweis der Kampfmittelfreiheit ist dem KMBD in 3-facher
Ausfertigung zur Kenntnis zu geben. Weitergehende Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der
unteren Bauaufsichtsbehörde.