Pyrotechnische Erzeugnisse
Kurzinformationen
Pyrotechnische Gegenstände werden nach ihrer Gefährlichkeit oder ihrem Verwendungszweck in Kategorien eingeteilt.
Kategorie 2:
werden als Kleinfeuerwerk / Silvesterfeuerwerk bezeichnet
dürfen durch Privatpersonen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben abgebrannt werden
dürfen nur am 31. Dezember und am 01. Januar abgebrannt werden
Um von diesen gesetzlichen Bestimmungen abweichen zu dürfen, benötigen Sie für das Abbrennen und für den Erwerb von pyrotechnischen Artikeln (Feuerwerkskörpern) eine Ausnahmegenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde.
Kategorie 4:
werden als Großfeuerwerk bezeichnet
dürfen nur nach behördlicher Genehmigung und durch ausgebildete Pyrotechniker verwendet werden
Bühnenfeuerwerk
das Abbrennen von Pyrotechnik in geschlossenen Räumen (bei Veranstaltungen) ist erlaubnispflichtig.
Hinweis:
Antragstellung muss 2 Wochen vorher erfolgen, in der Nähe von Flugplätzen, Eisenbahnlinien etc. 4 Wochen vorher.
Gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen werden nur Personen über
18 Jahre erteilt.