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Pyrotechnische Erzeugnisse

Kurzinformationen

Pyrotechnische Gegenstände werden nach ihrer Gefährlichkeit oder ihrem Verwendungszweck in Kategorien eingeteilt.

 

Kategorie 2:

  • werden als Kleinfeuerwerk / Silvesterfeuerwerk bezeichnet

  • dürfen durch Privatpersonen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben abgebrannt werden

  • dürfen nur am 31. Dezember und am 01. Januar abgebrannt werden

Um von diesen gesetzlichen Bestimmungen abweichen zu dürfen, benötigen Sie für das Abbrennen und für den Erwerb von pyrotechnischen Artikeln (Feuerwerkskörpern) eine Ausnahmegenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde.

 

Kategorie 4:

  • werden als Großfeuerwerk bezeichnet

  • dürfen nur nach behördlicher Genehmigung und durch ausgebildete Pyrotechniker verwendet werden

 

Bühnenfeuerwerk

  • das Abbrennen von Pyrotechnik in geschlossenen Räumen (bei Veranstaltungen) ist erlaubnispflichtig.

 

Hinweis:

  • Antragstellung muss 2 Wochen vorher erfolgen, in der Nähe von Flugplätzen, Eisenbahnlinien etc. 4 Wochen vorher.

  • Gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen werden nur Personen über
    18 Jahre erteilt.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Fristen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

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