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Sammlung, beantragen

Kurzinformationen

Wer eine Sammlung von Geld- oder Sachspenden oder Spenden geldwerter Leistungen durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person auf Straßen oder Plätzen, in Gastwirtschaften, Schankwirtschaften oder in anderen jedermann zugänglichen Räumen (Straßensammlungen), von Haus zu Haus, insbesondere durch Vorlage von Sammellisten (Haussammlungen), veranstalten will, bedarf hierzu der Erlaubnis.

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29. 11. 2024 - Uhr