unabhängig von der Person/Art des Antragstellers immer:
- Grundrisszeichnung aller zum Betrieb vorgesehenen Räume in zweifacher Ausfertigung (nur in Einzelfällen)
- bei Neuerrichtungen (erstmalige Nutzung für Schaustellung von Personen) Baugenehmigung
- Gebührenvorschuss (25% der zu erwartenden Erlaubnisgebühr)
bei natürlichen Personen für den Gewerbetreibenden und bei Personengesellschaften für alle Gesellschafter, die nicht von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind:
- Antrag (schriftlich und unterschrieben) mit Betriebsbeschreibung, insbesondere Benennung der Räume und eventueller Einbauten
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregister-Auskunft für natürliche Personen
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Finanzämter in deren Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren gewohnt hat und ggf. zusätzlich in deren Bezirk er gewerblich tätig war
bei juristischen Personen:
- Antrag (schriftlich und unterschrieben) mit Betriebsbeschreibung, insbesondere Benennung der Räume und eventueller Einbauten
- Gewerbezentralregister-Auskunft für juristische Personen
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Finanzämter, in deren Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren gewohnt hat und ggf. zusätzlich in deren Bezirk er gewerblich tätig war
- Handelsregisterauszug
für alle gesetzliche Vertreter:
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregister-Auskunft für natürliche Personen
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Finanzämter, in deren Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren gewohnt hat und ggf. zusätzlich in deren Bezirk er gewerblich tätig war