Vogelschießstätte, beantragen
Kurzinformationen
Vogelschießstände dienen dem Schießen auf vogelartige, aus Holz gefertigte Ziele, die in einer Höhe von in der Regel mindestens 10 m vor einem Schützenstand angebracht sind. Geschossen wird im meist nur mit Kleinkalibergewehren oder mit Flinten bzw. Vogelbüchsen im Kal. 16 sowie mit Patronen, die ausschließlich Bleigeschosse bzw. Blei-Kunststoffgeschosse aufweisen und deren Auftreffenergie auf 15 m Entfernung in keinem Fall größer als 1170 Joule sein darf. Das Schießen mit normalen Flintenlaufgeschoss-Patronen aller Kaliber ist nicht zulässig. Die Schussentfernung beträgt etwa 14 m. Zur Sicherung der Umgebung der Schussrichtung und zur Sicherung des Hintergeländes dienen eine ortsfeste Halterung der Gewehre, die deren Schwenkbereich begrenzt, und ein Geschossfang.