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Führungszeugnis, beantragen

Kurzinformationen

 

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Hat sie eine gesetzliche Vertretung, ist auch diese antragsberechtigt. Ist die Person geschäftsunfähig, ist nur ihre gesetzliche Vertretung antragsberechtigt.

Unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/DasBfJ/Kontakt/Kontakt_node.html können die antragstellenden Personen zudem mit dem Bundesamt für Justiz in direkten Kontakt treten und darauf hinweisen, wenn im Einzelfall Nachteile durch ein fehlendes Führungszeugnis drohen.

Die Wartezeit für ein Führungszeugnis beträgt 4 bis 6 Wochen.

 

 

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

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