Hauptwohnung, abmelden
Kurzinformationen
Es besteht keine Abmeldepflicht bei der bisherigen Meldebehörde, sondern nur eine Anmeldepflicht bei Ihrer neuen zuständigen Meldebehörde. Bei Verzug in das Ausland oder bei der Aufgabe von Wohnungen innerhalb des Bundesgebietes ohne Bezug einer neuen Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Fristen
Gebühren
Ansprechpartner
Formulare
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