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Hauptwohnung, abmelden

Kurzinformationen

Es besteht keine Abmeldepflicht bei der bisherigen Meldebehörde, sondern nur eine Anmeldepflicht bei Ihrer neuen zuständigen Meldebehörde. Bei Verzug in das Ausland oder bei der Aufgabe von Wohnungen innerhalb des Bundesgebietes ohne Bezug einer neuen Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Fristen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

i
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Veranstaltungen

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