Nebenwohnung, abmelden
Kurzinformationen
Wer aus einer Nebenwohnung auszieht und keine neue Nebenwohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Hauptwohnsitz) abzumelden.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Ansprechpartner
Formulare
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