Für den deutschen Staatsangehörigen:
- Personalausweis/Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
- aktuelle Abschrift aus dem Geburtenbuch
- ggf. Nachweise über Auflösungen von Vorehen.
Für den ausländischen Staatsangehörigen:
- Geburtsurkunde
- Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
- Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
- ggf. Nachweis über die Auflösung von Vorehen und Heiratsurkunde
- Reisepass
Für Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer gefertigt wurden.