Lebenspartnerschaft
Kurzinformationen
Für die Begründung der Lebenspartnerschaft ist das Standesamt zuständig, in dessen Stadt mindestens einer der Lebenspartner/innen seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Weiterführendes
Formulare
i
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