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Werbeanlagen, genehmigungsfreie

Kurzinformationen

Werbeanlagen sind genehmigungsfrei

  • bei nichtamtlichen Hinweisschildern an Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen, deren Aufstellung durch die zuständige Straßenbehörde gestattet ist
  • bei max. 2,5 m² Ansichtsfläche
  • bei Anpreisung von Waren oder Dienstleistungen
  • bei Anbringung an der Gewerbeniederlassung, an der die Waren verkauft oder die Dienstleistungen erbracht werden

Beschreibung

Notwendige Unterlagen

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

23. 11. 2024 - Uhr

 

29. 11. 2024 - Uhr