Werbeanlagen, genehmigungsfreie
Kurzinformationen
Werbeanlagen sind genehmigungsfrei
- bei nichtamtlichen Hinweisschildern an Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen, deren Aufstellung durch die zuständige Straßenbehörde gestattet ist
- bei max. 2,5 m² Ansichtsfläche
- bei Anpreisung von Waren oder Dienstleistungen
- bei Anbringung an der Gewerbeniederlassung, an der die Waren verkauft oder die Dienstleistungen erbracht werden