Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Suche
Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bebauungsplan

Kurzinformationen

Im Bebauungsplan (verkürzt als B-Plan bezeichnet) (verbindlicher Bauleitplan) legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. In der Regel besteht der Plan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich ist eine Erläuterung, in der die Planintention dargelegt und in der jede zeichnerische und textliche Festsetzung begründet werden muss.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

23. 11. 2024 - Uhr

 

29. 11. 2024 - Uhr