Zwangsweise Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen, Beitreibung im Wege der Amtshilfe anderer Städte und Gemeinden in Deutschland und sonstiger juristischen Personen (wie z.B. GEZ, Industrie- und Handelskammern und -Innungen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Schornsteinfeger), sowie Beitreibung ausländischer Gläubigerbehörden aufgrund besonderer zwischenstaatlicher Regelungen. Privatrechtliche Forderungen werden aus dem gerichtlichen Mahnverfahren und dem Vollstreckungstitel, anschließend mit Hilfe der Gerichtsvollzieher und der zuständigen Amtsgerichte, vollstreckt.