Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Suche
Ansicht zum Drucken öffnen
 

Grundbucheintragung, Bescheinigung zur vorrangigen Bearbeitung

Kurzinformationen

Bescheinigung für die vordringliche Bearbeitung von Grundbuchanträgen und Grundbucheintragungsersuchen bei besonderen Investitionszwecken wie:

  • Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere durch Errichtung oder Erhaltung einer Betriebsstätte,
  • Schaffung und Wiederherstellung von Wohnraum im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen,
  • Schaffung der für Investitionen erforderliche Maßnahmen

Grundbuchauszüge erstellen die Grundbuchämter der Amtsgerichte.

Beschreibung

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Ansprechpartner

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

23. 11. 2024 - Uhr

 

29. 11. 2024 - Uhr