Grundbucheintragung, Bescheinigung zur vorrangigen Bearbeitung
Kurzinformationen
Bescheinigung für die vordringliche Bearbeitung von Grundbuchanträgen und Grundbucheintragungsersuchen bei besonderen Investitionszwecken wie:
- Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere durch Errichtung oder Erhaltung einer Betriebsstätte,
- Schaffung und Wiederherstellung von Wohnraum im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen,
- Schaffung der für Investitionen erforderliche Maßnahmen
Grundbuchauszüge erstellen die Grundbuchämter der Amtsgerichte.