Kommunale Liegenschaften, Grunddienstbarkeit
Kurzinformationen
Die Grunddienstbarkeit ist eine Belastung eines Grundstücks zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks. Die Grunddienstbarkeit entsteht durch Einigung der Eigentümer und Eintragung im Grundbuch des belasteten Grundstücks. Im Gegenzug zur Belastung des Nachbarn kann dieser verlangen, dass der Nutznießer ihn entsprechend entschädigt.