Die Gültigkeit des Ausweises ist in der Regel auf die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an befristet (bei Merkzeichen VB, EB oder "Kriegsbeschädigt" auf längstens 15 Jahren).
Bei schwerbehinderten Kindern unter 10 Jahren sind die Ausweise bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres befristet. Schwerbehinderte im Alter von 10 bis 15 Jahren erhalten ihren Ausweis längstens bis zur Vollendung des 20. Lebensjahr befristet.
Die Gültigkeitsdauer kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden. Dann muss wieder ein neuer Ausweis beantragt werden.