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Hundesteuer

Kurzinformationen

Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde erhoben. Mit ihr werden neben der Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat, vor allem ordnungspolitische Ziele verfolgt, um die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen. Steuerpflichtig ist der Hundehalter, also jeder, der einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat. Dabei ist es zweitrangig, wer tatsächlicher Eigentümer des Hundes ist. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Zu entrichten ist die Steuer an diejenige Stadt, in der der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Formulare

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Merkblätter

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Veranstaltungen

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