Hundesteuer, Ermäßigung beantragen
Kurzinformationen
Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für:
Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich erforderlich sind, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen
Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind
Hunde, die von Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten
Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim der Gemeinde aufgenommen wurden
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Ansprechpartner
Merkblätter
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