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Hundesteuer, Ermäßigung beantragen

Kurzinformationen

Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für:

  • Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich erforderlich sind, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen

  • Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind

  • Hunde, die von Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten

  • Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim der Gemeinde aufgenommen wurden

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Ansprechpartner

Merkblätter

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