Unbedenklichkeitsbescheinigung, beantragen
Kurzinformationen
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten, beispielsweise Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen etc., bestehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt.