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Wahlbekanntmachung für die Wahl zur Bügermeisterin/zum Bürgermeister der Gemeinde Schipkau am 30. Mai 2010

Schipkau, den 25. 03. 2010

Gemäß § 64 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG), in Verbindung mit § 31 Abs. 2 und 3 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV), ergeht folgende Bekanntmachung:

 

I. Die Wahlen finden am Sonntag, dem 30. Mai 2010 statt. Eine etwaige Stichwahl findet am 13. Juni 2010 statt. Die Hauptwahl und die etwaige Stichwahl finden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

 

II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen:

Mit der Festsetzung der oben genannten Wahltermine werden die Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber aufgefordert, rechtzeitig ihre Wahlvorschläge einzureichen.

 

Ergänzend wird hierzu auf folgendes verwiesen:

 

A.       Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist:

  1. Die Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden (§ 69 Abs. 1 BbgKWahlG).
  2. Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen, gemäß § 69 Abs. 2 BbgKWahlG, spätestens bis zum

22. April 2009, 12.00 Uhr, beim zuständigen Wahlleiter

 

Gemeindeverwaltung Schipkau, Schulstraße 4 in 01998 Schipkau OT Klettwitz, Zimmer 2 schriftlich eingereicht werden.

 

Weitere Informationen zum Inhalt der Wahlvorschläge, Voraussetzungen für die Benennung als Bewerber/-in, Unterstützungsunterschriften, Mängelbeseitigung, Zulassung der Wahlvorschläge sowie Vordrucke zur Einreichung von Wahlvorschlägen erhalten Sie mittels nachfolgendem Dokument.

 

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