Schipkaus Abgeordnete bringen Haushalt auf den Weg
SCHIPKAU: Mit einstimmigem Votum brachten Schipkaus Abgeordnete kürzlich den Haushalt der Großgemeinde für das Jahr 2010 auf den Weg. Erstmals legt Schipkau damit einen Gemeindehaushalt nach den kaufmännischen Grundsätzen der doppelten Buchführung vor. Dem war eine aufwändige Erfassung aller Anlagegüter und Wertbestände vorausgegangen, welche mehr Zeit verschlang, als zunächst erwartet.
„Seit Jahresanfang konnten wir deshalb nur mit einem vorläufigen Haushalt arbeiten“, so der amtierende Bürgermeister Falk Peschel in der Abgeordnetenrunde, „und um so mehr freue ich mich, dass wir nun einen völlig neu strukturierten Haushaltsplan vorlegen können.“
Unter dem Strich bringt der Haushalt jedoch nicht nur Freude mit sich. Den Erträgen in Höhe von rund 8,6 Millionen Euro stehen Aufwendungen von 9,7 Millionen Euro gegenüber. Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von 1,1 Millionen Euro. „Hauptgrund dafür ist das Zusammentreffen einer gesunkenen Schlüsselzuweisung mit den Abschreibungen, welche wir nun erstmals zu berücksichtigen hatten“, erläuterte die dafür zuständige Amtsleiterin Carola Johannsohn aus der Gemeindeverwaltung. Da Schipkau vor zwei Jahren gute Gewerbesteuereinnahmen verzeichnete, sinkt nun die Schlüsselzuweisung um rund 500.000 Euro auf nur noch 2,5 Millionen Euro. Hintergrund dessen ist ein solcher zweijähriger Verrechnungsmodus seitens des Landes Brandenburg.
Auf ca. 1,7 Millionen Euro belaufen sich die rechnerischen Abschreibungen, welche Schipkau für seine zahlreichen Investitionen aufbringen muss. „Bislang hat das ja nie eine Rolle gespielt“, so Johannsohn weiter, „doch in der kaufmännischen Buchführung sind diese Aufwendungen klar auszuweisen.“
Schipkau setzt zwar seine gesamte finanzielle Rücklage von rund 820.000 Euro zum Haushaltsausgleich ein, doch reicht der Betrag nicht aus. Schipkaus amtierender Bürgermeister betonte, dass dieses verbleibende Minus in erster Linie aus den hohen Abschreibungen resultiert. „Die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde ist gesichert“, so Peschel, „und ein Gemeindehaushalt nach altem Strickmuster hätten wir ausgeglichen vorlegen können.“
Da der Gesetzgeber mit solchen Situationen zum Start der doppelten Buchführung rechnete, braucht voraussichtlich kein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet werden. Zunächst prüft jedoch die Kommunalaufsicht, ob das Zahlenwerk schlüssig ist. „Zwar rechnen wir in den kommenden Jahren mit einem Wiederanstieg der Schlüsselzuweisung, aber hohe Abschreibungen für viele neue Einrichtungen werden uns weiterhin begleiten und zu Sparsamkeit zwingen“, so Johannsohn.
Deutschlandweit sind die Kommunen gegenwärtig mit der Umstellung ihrer Haushalte vom früheren kameralen System auf die in der Privatwirtschaft angewandte doppelte Buchführung beschäftigt. Hintergrund dessen sind dem entsprechende Beschlüsse von Bund und Ländern, welche eine nachhaltigere öffentliche Finanzwirtschaft anstreben.