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Rotationsprinzip lässt Kreistag in Klettwitz tagen

Klettwitz, den 30. 06. 2011

Zu seiner turnusmäßigen Junisitzung trat der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz diesmal im Kulturhaus Klettwitz zusammen. Auf der Tagesordnung standen dabei unter anderem Beschlüsse zur Hauptsatzung, der Energiestrategie 2020 und der Schülerbeförderungssatzung. Letztere wurde bereits im Vorfeld heiß zwischen den Fraktionen diskutiert und stand auch am Abend ganz im Zeichen intensiver Debatten. Schlussendlich konnte sich die Kreisverwaltung mit ihrem Vorschlag jedoch nicht durchsetzen, den Eigenanteil der Eltern bei der Schülerbeförderung wieder einzuführen und damit eine merkliche Entlastung für den Haushalt zu erzielen. 

 

Deutlich größere Einigkeit herrschte hingegen beim Beschluss zur Energiestrategie 2020 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, welche die Grundsätze zum Einsatz erneuerbarer Energien festschreibt. Darüber hinaus bildet sie die Basis für zukünftige Energieeinsparungen und sieht die stete Steigerung der Energieeffizienz vor. Hierfür gab es ein klar positives Votum.

 

Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktionen von FDP und Grünen, welcher vorsah, dass eine Fraktion im Kreistag Oberspreewald-Lausitz bereits mit zwei Abgeordneten gebildet werden kann. Dies lehnte die Mehrheit jedoch ab. Beschlossen wurde eine Abänderung der Hauptsatzung, welche nun eine Mindestfraktionsstärke von vier Mitgliedern vorschreibt. Eine solche Satzungsänderung war notwendig geworden, nachdem das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eine landeseinheitliche Regelung zur Fraktionsmindeststärke im April für nichtig erklärt hat und die Regelung den Kommunen übertragen hat.

 

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