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Geflügelpest: Gemeindegebiet Schipkau bleibt vorerst von Stallpflicht verschont

Schipkau, den 28. 11. 2014

SCHIPKAU: Geflügelhalter im Gemeindegebiet Schipkau können vorerst  aufatmen: Das Gemeindegebiet bleibt von der Aufstallpflicht für Geflügel aller Art verschont. Wie die Kreisverwaltung Freitag Mittag bekannt gab, gilt ab sofort per Allgemeinverfügung eine Aufstallpflicht für das Stadtgebiet Vetschau und die dortigen Ortsteile Tornitz und  Lobendorf.

 

In diesem Risikogebiet wird ab sofort die Aufstallung von Geflügel (Hühner, Truthühner (Puten), Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) gemäß § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) angeordnet. Geflügel darf hier nach Angaben der Behörde nur entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden.

 

Das Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft des Landkreises  Oberspreewald-Lausitz informiert weiter wie folgt:

 

Woran erkenne ich die Geflügelpest?

Kranke Tiere zeigen folgende Symptome:

  • hohes Fieber
  • Appetitlosigkeit
  • drastischer Rückgang der Legeleistung
  • ausgeprägtes Kropffördern
  • Blaufärbung von Kamm und Kehllappen
  • wässrig-schleimiger, grünlicher Durchfall

 

Was mache ich, wenn ich denke, dass ein Tier erkrankt ist?

Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich nicht scheuen und sich beim Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, Tel. 03573-870-4401 melden.

 

Welche Einschränkungen gelten momentan für den Landkreis OSL?

Aus einer aktuellen Risikobewertung durch das Friedrich Löffler Institut haben die zuständigen Landesministerien der Bundesrepublik Kriterien definiert, unter denen Geflügel bestimmten Restriktionen unterworfen werden muss. Das Ministerium der Justiz, für Europa und Verbraucherschutz hat am Dienstag angeordnet, dass in Wildvogeleinstandsgebieten und in geflügeldichten Gebieten gehaltenes Geflügel aufgestallt werden muss.

Durch die untere Naturschutzbehörde wurde eingeschätzt, dass der Herbstzug der Wildgänse und Kraniche im Landkreis OSL etwa Mitte November abgeschlossen wurde.

Im Bereich Vetschau befindet sich ein geflügeldichtes Gebiet, deshalb wurden das gesamte Stadtgebiet und die Ortsteile Tornitz und Lobendorf aufgefordert, ihr Geflügel aufzustallen. Die Aufstallung gilt für alle Arten von Geflügel, also sprich Hühner, Truthühner (Puten), Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse).

Ebenso sind Ausstellungen und Märkte mit Geflügel in den benannten Gebieten bis auf weiteres untersagt.

 

Wichtig!

Jeder Tierhalter ist nach § 26 der Viehverkehrsverordnung verpflichtet, der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtliche gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierarzt, anzuzeigen. Auch Änderungen wie Zu- und Abgänge müssen unverzüglich angezeigt werden.

Sollte bisher keine Anzeige erfolgt sein, holen Sie diese bitte umgehend nach. Bitte nutzen Sie hierfür das auf der Homepage des Landkreises bereitgestellte Formblatt zur Anzeige der Tierhaltung. Für diesbezügliche Rückfragen steht Ihnen das Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft unter der Rufnummer 03573 / 870 4423 gern zur Verfügung.

 

Besteht eine Gefahr für den Menschen?

Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises OSL sollten nicht vorschnell in Panik ausbrechen. Bisher ist nach Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems weltweit noch kein Mensch mit dem in Mecklenburg aufgetretenen Virus H5N8 infiziert worden.

 

Wo können sich die Bürgerinnen und Bürger informieren?

Natürlich beim Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft in Senftenberg, aber sehr gute Informationen bekommen Sie auch auf der Internetseite des FLI.

 

 

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