Das Einwohnermeldeamt informiert
Ab dem 1. März 2017 wird der neue deutsche Reisepass ausgegeben.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, wird ab dem 01. März 2017 um 1,00 EUR auf 60,00 EUR angehoben.
Die Reisepassgebühr für Antragsteller , die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt unverändert 37,50 EUR.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Reisepässe auch im Expressverfahren zu beantragen.
Es gelten ab dem 01. März 2017 neue Rahmenbedingungen für das Expressverfahren. Sofern der vollständige Reisepassantrag bis 12:00 Uhr durch das Meldeamt mittels elektronischer Übermittlung in der Bundesdruckerei GmbH eingegangen ist, erfolgt die Lieferung des Reisepasses an die Behörde spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr.
Trifft der Reisepass später ein, entfällt die Express-Vergütung.
Ihr Einwohnermeldeamt