Schipkau schafft Planungsrecht für Nachnutzung des Annahütter Bahnhofes
ANNAHÜTTE: Die Schipkauer Gemeindevertretung beschloss kürzlich eine Außenbereichssatzung für einen Teil der Ortslage Annahütte. Dazu unterbrachen die Abgeordneten die eigentlich geltende Sommerpause und fanden sich zu einer Sondersitzung zusammen. Es ist die erste derartige Satzung im Gemeindegebiet Schipkau. Mit diesem besonderen Ortsrecht soll die bauliche Nutzung von Grundstücken an der Thälmann- und Bahnhofstraße gesichert werden. Konkreter Anlass dessen ist der beabsichtigte Umbau des früheren Bahnhofes Annahütte zu einer Pension und Proberäumen für Musiker.
„Anfang April starteten wir in das Planverfahren, und nach knapp vier Monaten folgt nun schon der erfolgreiche Abschluss“, bilanzierte Bürgermeister Klaus Prietzel (CDU) vor den Abgeordneten, „hier konnten wir dem Antragsteller also rasch helfen.“ Innerhalb der für solche Verfahren vergleichsweise kurzen Zeit erarbeitete die Gemeinde gemeinsam mit dem Vorhabenträger die notwendigen Planunterlagen, die in der Folge einen Monat lang zur Einsichtnahme öffentlich auslagen. Zeitgleich wurden zahlreiche Behörden und Institutionen um Stellungnahme gebeten. „Im Ergebnis ist festzustellen, dass niemand der Nachnutzung der vorhandenen Gebäude widersprach“, so Prietzel, der nun darauf hofft, dass der Landkreis bald die Baugenehmigung für das Annahütter Bahnhofsprojekt erteilen kann.
Im Umfeld des früheren Bahnhofes Annahütte entstanden seit 1870 mehrere repräsentative Gebäude, die auf Grund ihrer Lage heute als Streusiedlung im Außenbereich gelten und daher nicht ohne Weiteres erweitert werden dürfen. Mit der neuen Satzung ist nun eine Voraussetzung dafür gegeben, dass Änderungen oder Erweiterungen dieser Gebäude weiterhin baurechtlich möglich sind.