Das Fundbüro informiert
Sollten Sie eine verlorene Sache finden und sie an sich nehmen, müssen Sie dies im Fundbüro der Gemeinde Schipkau, Ordnungsamt, melden, sofern Sie die Sache der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zurückgeben können.
Der Finder ist verpflichtet, die Fundsache unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern anzuzeigen (§§ 121 Abs. 1, 965 BGB: maximal 2 Wochen)
Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhanden gekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sachen (beispielsweise schrottreife Fahrräder oder Mopeds; unbrauchbare Fahrzeugreifen; zerrissene, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- und Wäschestücke).
Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10 € sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.
Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist). Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahrgenommen, wird die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Das Fundbüro der Gemeinde Schipkau, Schulstraße 4 in 01998 Schipkau/ OT Klettwitz ist zu den Öffnungszeiten: Dienstag: 9:00-11:00 Uhr / 13:00-17:30 Uhr und Donnerstag: 9:00-11:00 Uhr / 13.00-17.00 Uhr und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung erreichbar.
Gern können sie auch telefonisch unter Tel. 035754 - 360 24 oder 360 46 Kontakt zu uns aufnehmen.
Scheuen Sie sich nicht bei Verlust von Gegenständen bzw. Tieren vor einer Nachfrage bzw. Anzeige des Verlustes beim Fundbüro.
Ihr Ordnungsamt