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Neues EU-Datenschutzrecht

Schipkau, den 24. 01. 2018

Neues EU-Datenschutzrecht zwingt Betriebe zu noch mehr Sorgsamkeit und Bürokratie. Datenschutz ist nichts Neues. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung schafft nun aber ein weitreichendes und umfangreiches Regelwerk, an das sich alle Unternehmen europaweit halten müssen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus informiert Unternehmen dazu in der Veranstaltung

 

Am Montag, 29. Januar 2018 von 14.00 – 16.00 Uhr in der IHK Cottbus, Goethestraße 1, 03046 Cottbus.

 

Bis zum 25. Mai 2018 müssen alle Unternehmen ihre Prozesse an die neuen Anforderungen angepasst haben, dann endet die Übergangsfrist. Auch die internen Datenverarbeitungsprozesse müssen überprüft und angepasst werden. Denn aus der Datenschutzgrundverordnung resultieren viele Pflichten für den, der Daten verarbeitet, wie z. B. Dokumentationspflichten zur Einhaltung des Datenschutzes (Datenschutzkonzept, Risikoanalyse). Eine Verletzung der Datenschutzpflichten kann mit empfindlichen Bgeldern durch die Aufsichtsbehörden geahndet werden.

 

Referentin Dr. Nina Herbort, Vertreterin der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht im Land Brandenburg, stellt gemeinsam mit einer Informatikerin den Teilnehmern die rechtlichen und technischen Anforderungen des neuen Datenschutzrechts vor.

 

Hintergrund:

Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) regelt den Schutz personenbezogener Daten wie z. B. von Name, Geburtsdatum oder IP- Adresse vor dem Hintergrund des Persönlichkeitsrechts eines jeden. Grundsätzlich ist die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten, es sei denn, es gibt eine gesetzliche Erlaubnis oder die betroffene Person hat der Datenverarbeitung zugestimmt.

 

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

 

Anmeldung bei Vanessa Leonard, IHK Cottbus, unter Telefon 0355 365-1601 oder per E-Mail an leonard@cottbus.ihk.de.

Weitere Informationen online unter: www.cottbus.ihkde/veranstaltungen, Stichwort EU-Datenschutzrecht

 

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