Aufruf der Grundschulen zur Anmeldung der Schulanfänger
Aufruf der Grundschulen zur Anmeldung der Schulanfänger
Sehr geehrte Eltern,
entsprechend der festgelegten Einschulbezirke im Bereich der Gemeinde Schipkau
(Schulbezirksatzung vom 02.04.2004, zuletzt geändert am 14.12.2007 veröffentlicht
im Amtlichen Bekanntmachungsblatt für die Gemeinde Schipkau Nr. 9, Jahrgang 15
vom 20.12.2007) , sind nachfolgend aufgeführte Anmeldetermine verbindlich.
Die Anmeldung für das Schuljahr 2019/2020 wird wie folgt festgelegt:
Einzugsbezirk OT Schipkau, OT Hörlitz – Grundschule „ Paul – Noack“
am 18.02.2019 ab 16:30 Uhr
Einzugsbezirk OT Annahütte, Drochow, Klettwitz, Meuro - Grundschule
„Blauer Planet“ Annahütte
am 20.02.2019 ab 16:00 Uhr
Die Aufnahme in die Grundschule erfolgt nach § 37 des Brandenburgischen
Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBI.I/02
Nr. 8, S. 78) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Mai 2018 (GVBI.I/18, Nr. 08).
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste
Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr
vollenden, werden auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule
aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen
werden, die nach dem 31. Dezember jedoch vor dem 1. August des folgenden
Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen
gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.
Mit der Aufnahme beginnt die Schulpflicht.
Diese Anträge stellen Sie bitte zu den oben genannten Terminen. Falls Sie die
Zurückstellung Ihres Kindes wünschen, dann ist ebenfalls ein Antrag notwendig.
Eltern, deren Kinder im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden, haben auch diesen
Termin wahrzunehmen.
Wer an diesen Anmeldeterminen verhindert ist, meldet sich umgehend bei der
jeweiligen Schulleitung. Ihr Kind ist bitte an diesem Tag mitzubringen.
Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde Ihres Kindes vorzulegen.
Weiterhin besteht gemäß § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 5 der Verordnung zur
Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen
Sprachförderung vom 03.August 2009 die Verpflichtung, dass alle Vorschulkinder an
dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilnehmen.
Bei der Anmeldung sind die Eltern verpflichtet, der Schule eine
Teilnahmebestätigung entsprechend § 4 Abs. 4 für die Sprachstandsfeststellung
vorzulegen. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung kann in
jeder Kindertagesstätte der Gemeinde Schipkau erfolgen.
Eltern, deren Kinder keine Kindertageseinrichtung besuchen und von der Teilnahme
am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit sind, können bei der
Schulanmeldung zum Schuljahr 2019/2020 einen entsprechenden
Befreiungsnachweis von der Sprachstandsfeststellung nur in der Form vorlegen,
dass sie
- im Fall des Besuchs einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes
Brandenburg eine Kopie des Betreuungsvertrages oder
- im Fall der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren einen
Nachweis durch den Logopäden vorlegen.
Warlich, Schulleiterin
Piesk, Schulleiterin