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Information zur Straßenreinigung in der Gemeinde Schipkau

Schipkau, den 04. 04. 2019

Information zur Straßenreinigung in der Gemeinde Schipkau

Änderungen ab dem 01.01.2019

 

Ab dem 01.01.2019 gilt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und Winterwartung in der Gemeinde Schipkau. Diese beinhaltet einige Änderungen bei der Zuordnung von Straßen (Verantwortlichkeit für die Straßenreinigung und Winterwartung). Für die Straßenreinigung betrifft es einen Abschnitt in der Ruhlander Straße in Schipkau. Bitte beachten Sie diese Änderung.

 

Gemäß der gültigen Straßenreinigungssatzung obliegt für folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte die Straßenreinigung der Gemeinde Schipkau.

 

Ortsteil Schipkau:

Bahnhofstraße (ab Klettwitzer Straße bis Gerhart-Hauptmann-Straße)

Bergmannstraße (ab Ruhlander Straße bis Lessingstraße)

Clara-Zetkin-Straße

Friedrich-Engels-Straße

Gerhart-Hauptmann-Straße

Goethestraße

Hauptstraße

Klettwitzer Straße (ab Bahnhofstraße bis Lieselotte-Herrmann-Straße nur linke Seite)

Leninstraße

Lessingstraße

Ruhlander Straße (ab Friedrich-Engels-Straße bis Vogelbergstraße)

Schillerstraße

Schulweg (ab Ruhlander Straße bis Clara-Zetkin-Straße)

Thomas-Mann-Straße

 

Ortsteil Annahütte:

Bahnhofstraße (ab Saalhausener Straße bis Karl-Liebknecht-Straße)

Klettwitzer Straße (außer Dorfplatz)

Meuroer Straße (ab Klettwitzer Straße bis Abzweig Richtung Drochow)

Saalhausener Straße

Sallgaster Straße (ab Klettwitzer Straße bis Karl-Liebknecht-Straße)

 

Ortsteil Klettwitz

Annahütter Straße

Bahnhofstraße (ab Markt bis Alte Finsterwalder Straße)

Kostebrauer Straße

Markt

Pößnitzstraße

Senftenberger Straße (ab Kostebrauer Straße bis Ende ehem. Schule)

 

Ortsteil Hörlitz

Ernst-Thälmann-Straße

Fabrikenstraße (ab Grenzstraße bis Klettwitzer Straße)

Klettwitzer Straße (ab L 60 bis Fabrikenstraße)

Kreuzstraße

 

Ortsteil Meuro

Annahütter Straße (ab Klettwitzer Straße bis Ende Grundstück Palettenservice)

Dorfplatz (ab Klettwitzer Straße bis Freienhufener Straße)

Freienhufener Straße (ab Dorfplatz bis Drochower Straße)

Friedhofstraße (ab Meuroer Graben bis Klettwitzer Straße)

Klettwitzer Straße

Pößnitzstraße

Senftenberger Straße

 

Ortsteil Drochow

Hauptstraße

 

Mit der Durchführung der Kehrleistungen im Jahr 2019 wurde nach erfolgter Ausschreibung wie in den vergangenen Jahren die Firma Schimang aus Hoyerswerda beauftragt.

 

Die Straßenreinigung erfolgt im Zeitraum April bis November einmal pro Monat. Es ist angedacht, die Reinigung jeweils montags zu folgenden Terminen durchzuführen.

Sollte die Reinigung witterungsbedingt (starke Niederschläge) nicht ausführbar sein, wird diese am Folgetag vollzogen. Dasselbe gilt für Feiertage.

 

16. KW 15.04.2019

20. KW 13.05.2019

25. KW 17.06.2019

29. KW 15.07.2019

34. KW 19.08.2019

39. KW 23.09.2019

43. KW 21.10.2019

46. KW 11.11.2019

 

Um eine ordnungsgemäße Straßenreinigung zu gewährleisten, werden die Bürger der Gemeinde Schipkau gebeten, zu den angegebenen Terminen in den betreffenden Straßenzügen keine Fahrzeuge abzustellen bzw. sämtliche Fahrzeuge zu entfernen.

Alle nicht aufgeführten Straßen bzw. Straßenabschnitte sind von den jeweiligen Anliegern der angrenzenden Grundstücke selbst zu reinigen.

Die Säuberung der Gehwege ist generell von den Grundstückseigentümern auszuführen. Die Reinigungspflicht umfasst dabei auch das Freihalten von Bewuchs auf befestigten sowie das Kurzhalten des Bewuchses auf unbefestigten Gehwegen.

Darüber hinaus ist der Bereich zwischen der Grundstücksgrenze und dem Gehweg bzw. der Fahrbahn in einem ordentlichen Zustand zu halten, soweit es sich nicht um selbständige gemeindliche Grünanlagen handelt.

Außerdem ist durch jeden Grundstückseigentümer zu gewährleisten, dass die auf dem Grundstück befindlichen Hecken, Sträucher und Bäume nicht in den Gehwegbereich hineinragen und somit die Benutzung beeinträchtigen. Verkehrszeichen sowie Straßennamens- und Hydrantenschilder sind ebenfalls von Bewuchs freizuhalten.

Nähere Informationen zu Art und Umfang der Reinigungspflicht können Sie der aktuellen Straßenreinigungssatzung entnehmen.

 

Bitte bedenken Sie, dass für ein ordentliches gemeindliches Gesamtbild die Mithilfe aller Einwohner erforderlich ist.

 

Ihr Bauamt

 

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