Straßenverkehrsamt informiert zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
Ob rosafarbenes Papierdokument oder im Scheckkartenformat – für alle Inhaber eines unbefristeten Führerscheins gilt: sie müssen diesen umtauschen. Wie das Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert, laufen ab 2022 für die ersten Fahrerlaubnisinhaber die Fristen für den vorgeschriebenen Umtausch von Führerscheinen ab. Der Umtausch ist nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis gestaffelt. Nach EU-Richtlinienvorgaben sollen damit bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, in ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument umgetauscht werden.
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG hat die Bundesregierung durch Verkündung der 13. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnisverordnung beschlossen, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, nach einem gestaffelten Zeitplan umzutauschen sind. Die Gültigkeitsdauer der umzutauschenden Führerscheine endet mit der jeweils genannten Frist. Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet. Deshalb empfiehlt das Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberspreewald- Lausitz, sich unbedingt an den Stufenfristenplan zu halten. „Um Wartezeiten zu vermeiden, raten wir, nicht schon vorfristig umzutauschen“, erklärt Ralf Lier, Leiter des Amtes für Straßenverkehr und Ordnung. Jedoch ist bei geplantem Auslandsaufenthalt der Umtausch in ein aktuelles Dokument bereits jetzt empfehlenswert.
Für den Umtausch eines unbefristeten Führerscheins wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24 Euro erhoben. Benötigt wird der Personalausweis oder Reisepass, der aktuelle Führerschein und ein biometrisches Passfoto. Wer im Besitz eines Nachweises über die Erteilung der Fahrerlaubnis (sogenannte „VK30“) ist, muss diese ebenfalls vorlegen. Sofern
der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz bzw. einer der vorherigen Gebietskörperschaften (Landkreis Senftenberg oder Calau, ehemalige Volkspolizei- Kreisämter Senftenberg oder Calau) ausgestellt worden ist, wird eine Karteikartenabschrift von der Behörde benötigt, die den Führerschein ausgestellt hat. Die EU-Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument, die zugrundeliegende Fahrerlaubnis als solche gilt unbefristet. Beim Umtausch erfolgt daher keine neue inhaltliche Prüfung. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Besitzstände (Fahrerlaubnisklassen) des „alten“ Führerscheins werden in das neue Dokument übertragen. Die Antragstellung kann ebenfalls entweder in der Fahrerlaubnisbehörde in Calau oder im zuständigen Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes (außer Altdöbern, Calau und Vetschau) erfolgen. Wer die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Weitere Auskünfte zum Führerscheinumtausch erteilt die KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Amtes für Straßenverkehr und Ordnung mit Sitz in der Cottbuser Straße 26, 03205 Calau, erreichbar unter Telefon (03541) 870-3254 und -3251, Fax (03541)
870-3210 sowie per E-Mail an fuehrerscheine@osl-online.de.
Sprechzeiten der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
montags und freitags 8:30 – 12 Uhr
dienstags und donnerstags 8:30 – 12 Uhr und 13 – 17:30 Uhr mittwochs keine Sprechzeit
Fristen
Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierformat):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Führerschein gültig bis |
1953 - 1958 |
19.1 2022 |
1959 - 1964 |
19.1.2023 |
1965 - 1970 |
19.1.2024 |
1971 oder später |
19.1.2025 |
vor 1953 |
19.1.2033 |
Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat):
Ausstellungsjahr des Führerscheins |
Führerschein gültig bis |
1999 - 2001 |
19.1.2026 |
2002 - 2004 |
19.1.2027 |
2005 - 2007 |
19.1.2028 |
2008 |
19.1.2029 |
2009 |
19.1.2030 |
2010 |
19.1.2031 |
2011 |
19.1.2032 |
2012 - 18.1.2013 |
19.1.2033 |