Vergabekammer des Landes Brandenburg verwirft Nachprüfungsantrag eines unterlegenen Bieters als unzulässig
Der Förderverein Lausitz Ring e.V. als Eigentümer der in der Gemeinde Schipkau gelegenen Rennsport- und Freizeitanlage EuroSpeedway Lausitz hat innerhalb eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens den Betrieb der Renn- und Teststrecke und den Verkauf der Anlage im Ausschreibungsblatt der Europäischen Union europaweit ausgeschrieben und parallel dazu gezielt potentielle Betreiber und Investoren direkt angesprochen.
Nach ca. einjährigem Ausschreibungs- und Verhandlungsverfahren ist beabsichtigt, die Betriebsführung der Rennstrecke an die von der Bietergemeinschaft alpha-Technik gegründete EuroSpeedway Verwaltungs GmbH zu vergeben.
Den Zuschlag für den Betrieb der Teststrecke soll die DEKRA Automobil GmbH aus Stuttgart erhalten. Beide Betreiberverträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2016. Daneben soll den Bietern ein notarielles Kaufvertragsangebot offeriert werden.
Beide Vertragspartner haben im Rahmen des Ausschreibungs- und Verhandlungsverfahrens nachgewiesen, dass sie die Voraussetzungen für eine gesicherte und zuverlässige Weiterführung der Rennsport- und Freizeitanlage EuroSpeedway Lausitz besitzen und die Potentiale des Gesamtareals zu Gunsten der wirtschaftlichen Entwicklung der Region weiter ausschöpfen werden.
Die von der im Rahmen des Vergabeverfahrens unterlegene Bietergemeinschaft BUNTE vorgebrachten Einwendungen gegen die vom Förderverein Lausitz Ring e.V. beabsichtigte Vergabe wurden in einer Entscheidung der Vergabekammer des Landes Brandenburg als unzulässig verworfen.
Der unterlegene Bieter hatte u.a. angeführt, im Rahmen des Vergabeverfahrens unzureichend informiert worden zu sein.
Für die Sicherung des Betriebes der Rennsport- und Freizeitanlage EuroSpeedway Lausitz im Jahr 2009 und in den Folgejahren ist eine zeitnahe Zuschlagserteilung, verbunden mit entsprechenden Vertragsabschlüssen zwingend erforderlich.