Die Feuerwehr informiert
In Brandenburg besteht seit dem 01.07.2016 eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 31.12.2020. Rauchmelder sollen in allen Aufenthaltsräumen, Schlafzimmern, sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden. Für die Installation und Wartung ist der Eigentümer zuständig.
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Brandenburg?
• für Neu- und Umbauten: seit 01.07.2016
• für Bestandsbauten: innerhalb der Übergangsfrist, jedoch
spätestens bis 31.12.2020
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
• in allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen)
• in allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren; in Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Wer muss Rauchmelder installieren?
• der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) Verantwortlich für die Wartung des Rauchmelders
• in Mietwohnungen: der Eigentümer
• im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer Gesetzesgrundlage der Rauchmelderpflicht in Brandenburg: die Rauchmelderpflicht für Brandenburg ist in § 48 Art. 4 der Brandenburgischen Bauordnung festgehalten und kann im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg eingesehen werden.
Doch den Schutz Ihres Lebens und Eigentums vor Feuer sollten Sie ohnehin nicht von Gesetzesvorgaben abhängig machen, denn Brände gibt es in Deutschland tagtäglich. Im Jahr rund 200.000! Etwa 500 Menschen sterben jedes Jahr bei Feuern, die in den wenigsten Fällen übrigens durch menschliche Fahrlässigkeit ausgelöst werden, sondern meist durch technische Defekte. Knapp drei Viertel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf vom Feuer überrascht und in wiederum 90% der Fälle durch die Brandgase getötet. Und genau davor schützen Rauchmelder Sie und Ihre Familie durch akustische Warnsignale, denn während des Schlafens ist der Geruchssinn des Menschen nicht aktiv, wohl aber das Gehör! Die preiswerten Lebensretter schaffen Ihnen den nötigen zeitlichen Vorsprung, denn oftmals genügen bereits zwei bis drei Atemzüge des Rauchs um eine Bewusstlosigkeit mit anschließendem Erstickungstod hervorzurufen!
Ihre Feuerwehr