Corona-Pandemie: Hinweise zu den Friedhöfen im Gemeindegebiet
KLETTWITZ: Inmitten aller Aktivitäten rings um die Eindämmung des Coronavirus gerät zunehmend auch das Verhalten auf den Friedhöfen in den Blick der Einwohnerschaft. „Klar ist, dass die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen natürlich auch für die Friedhöfe im Gemeindegebiet gelten“, so Bürgermeister Klaus Prietzel (CDU), „jedoch sind Friedhöfe auch Orte, zu denen Menschen ein besonderes Verhältnis haben und daher ruhige Besonnenheit angeraten ist, mithin ein Zugang bleiben muss.“
Die derzeitigen Bestimmungen der 2. Eindämmungsverordnung vom vergangenen Sonntag regeln zwar allgemein, dass öffentliche Orte wie Parks bis zum 5. April nicht mehr betreten werden dürfen – der Gesetzgeber erwähnte dabei jedoch nicht ausdrücklich Friedhöfe. An anderer Stelle ist geregelt, dass Bewegung an frischer Luft weiterhin zulässig ist, dies jedoch nur allein oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts. Auch hier gilt, dass der Mindestabstand zwischen zwei Personen 1,50 Meter betragen sollte.
Mit Blick auf Bestattungen regelt der Gesetzgeber, dass diese bis auf Weiteres nur im engsten Familienkreis erfolgen dürfen. Da schon vor Inkrafttreten der Verordnung zu Trauerfeiern im Gemeindegebiet eingeladen wurde, werden alle potentiellen Besucher gebeten, die Regelung des „engsten Familienkreises“ zu respektieren und von einer Teilnahme an den Trauerfeiern abzusehen.
Auch Trauerkarten oder ein späteres aufmunterndes Wort helfen den Hinterbliebenen!