Coronavirus: Neue Regelungen zur Kita-Notbetreuung
Schipkau
Der Landkreis hat am 20. April eine neue Allgemeinverfügung zum Betriebsverbot von Kindertageseinrichtungen erlassen.
Die Kitas bleiben weiterhin bis zum 8. Mai geschlossen. Die Notbetreuung wird ab dem 27. April ausgeweitet. Wenn eine häusliche oder private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann, haben Eltern, die in einer der laut Anlage definierten Berufsgruppe tätig sind, Anspruch auf eine Notbetreuung. Zudem besteht ein Betreuungsanspruch für Alleinerziehende.
Der entsprechende Antrag ist in der Kita zu stellen und abzustimmen. Diejenigen, deren Kinder bereits in der Notbetreuung sind, müssen keinen neuen Antrag stellen.
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