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Coronavirus: Der Landkreis informiert über die Situation im Kreisgebiet (Stand 29. April 2020)

Schipkau, den 30. 04. 2020

+++ Angaben zu Corona-Fallzahlen +++

 

Im Landkreis sind derzeit fünf Personen erkrankt. Im Rückblick ist derzeit damit festzustellen, dass insgesamt 42 Menschen nachweislich am Coronavirus erkrankten, 35 davon wieder genesen sind. Zwei Sterbefälle, die in Zusammenhang mit dem Corona-Virus stehen, sind zu beklagen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 35 Personen.

  

+++ Schrittweise Schulöffnungen für bestimmte Jahrgangsstufen ab 4. Mai +++

 

Auch im Landkreis startete in der vergangenen Woche unter Wahrung des Infektionsschutzes schrittweise der Schulbetrieb. Den genauen Fahrplan für Brandenburg teilte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in der vergangenen Woche in einem Schreiben an die Staatlichen Schulämter und Schulträger sowie in einer Pressemitteilung mit. Die Eltern wurden zusätzlich in einem Anschreiben über das weitere Vorgehen informiert.

 

Der Landkreis OSL passte zwischenzeitlich seine „Allgemeinverfügung über das Verbot der Unterrichtserteilung in Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft“ in der Fassung vom 21. April an und stellt diese ab sofort auf seiner Internetseite bereit.

 

Mit Veröffentlichung gilt:

 

Ab dem 4. Mai 2020 werden Schülerinnen und Schüler, die im nächsten Jahr einen Abschluss oder Schulwechsel zu einer weiterführenden Schule anstreben, wieder unterrichtet.

 

Das betrifft die Jahrgangsstufe 6 der Grundschulen, die Jahrgangsstufe 9 an den Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 an den Gymnasien, die Jahrgangsstufe 12 an den Gesamtschulen und den beruflichen  Gymnasien, die sich im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase für das Abitur befinden; die Jahrgangsstufen 6 und 9 der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen, den Unterricht in den beruflichen Bildungsgängen an Oberstufenzentren zur Vorbereitung auf Prüfungen und den Unterricht im 2. Semester der Hauptphase für den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Zweiter Bildungsweg).

 

Ab dem 11. Mai 2020 wird die Jahrgangsstufe 5 an den Grundschulen und Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen wieder unterrichtet.

 

Entsprechendes gilt für Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbare Angebote.

 

 

+++ Schüler zu Schutzmaßnahmen aufklären +++

 

In allen Schulen Brandenburgs gelten fortan verschärfte Hygienebedingungen. Zusätzlich sollten Eltern die durch das Bildungsministerium bekanntgemachten Hinweise im Hinblick auf einfache Schutzmaßnahmen beachten. Diese sollten den Kindern nochmals nahegebracht werden. Dazu zählt unter anderem das Abstandhalten (insofern es die Umstände erlauben), korrektes Verhalten bei Husten und Niesen (ins Taschentuch oder in die Armbeuge), das regelmäßige gründliche Waschen der Hände mit Wasser und Seife, das Vermeiden des Berührens von Augen, Nase und Mund sowie das Ausleih- und Tauschverbot von Gegenständen und Essen mit anderen Personen.

 

Hinweis aufgrund vieler Anfragen von Eltern: Eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasenschutz an Schulen besteht nicht.

 

+++ Aufenthalt im Freien +++

 

Die Lockerungen der Corona-Beschränkungen lassen im Rahmen der sportlichen Betätigung und Bewegung an der frischen Luft auch das vorübergehende Verweilen auf Bänken, Wiesen und Freiflächen zu.

Das Bürgertelefon des Landkreises erreichten zu dieser Regelung mehrere Anfragen, ob der vorübergehende Aufenthalt an Stränden von Seen und anderen Gewässern zulässig ist.

Der vorübergehende Aufenthalt ist selbstverständlich möglich, aber auch hier gilt:

Ein jeder ist nach wie vor angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

 

 

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