Einführung der eingeschränkten Regelbetreuung in den Kindertagesstätten
Mit der Änderung der SARS-COV-2-Eindämmungsverordnung ermöglicht die Brandenburgische Landesregierung die Einführung einer eingeschränkten Regelbetreuung der Kindertagesstätten ab dem 25. Mai 2020. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat den per Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraum genutzt und von der Vorschrift abweichende Regelungen getroffen. Informationen finden Sie hierzu auf www.osl-online.de
Für die Aufnahme der eingeschränkten Regelbetreuung verlangt die SARS-COV-2-Eindämmungsverordnung, dass die Kinder in einer festen Gruppe in der Kindertagesstätte betreut werden und die Regelungen des Rahmenhygieneplans der Kindertagesstätte eingehalten werden.
Die Gemeinde Schipkau prüft derzeit alle Voraussetzungen, die zur Umsetzung der eingeschränkten Regelbetreuung in den Kindertagesstätten erforderlich sind.
Die Eltern, die die Betreuung für Ihr/e Kind/er im Rahmen der eingeschränkten Regelbetreuung in Anspruch nehmen müssen, melden ihren Betreuungsbedarf in der Kindertagesstätte an. Hierzu ist ein Antragsverfahren notwendig. (Link) Zunächst sollen Kinder berufstätiger Eltern sowie Vorschulkinder berücksichtigt werden. Eine sogenannte berufliche Systemrelevanz der Eltern spielt dabei keine Rolle. Erst dann können, insofern noch Plätze vorhanden sind, weitere Kinder in die Kindertagesstätte aufgenommen werden.
Dazu ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Das Formular hierzu finden Sie im Link.