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Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde informiert:

Schipkau, den 24. 06. 2020

Die Friedhofsverwaltung stellt gemeinsam mit dem Bauhof der Gemeinde leider häufig fest, dass die Abfalltrennung auf den Friedhöfen falsch erfolgt.

 

Dies führt zu erhöhten Kosten bei der Abfallentsorgung, die letztlich durch alle Einwohner der Gemeinde getragen werden müssen. In Zahlen bedeutet dies, dass der Grünabfall zum Beispiel nicht mehr für 35,00 Euro je Tonne-, sondern als Mischabfall für 180,00 (!) Euro je Tonne entsorgt werden muss. Dieses Verhalten hat zur Folge, dass die Friedhofsgebühren auf kurz oder lang an diese Kostensteigerungen angepasst werden müssen.

 

Bei der Trennung ist es deshalb zwingend notwendig, zwischen Grünabfällen und nicht verrottbaren Abfällen zu unterscheiden.

 

Praktisch bedeutet dies, dass bei Grünabfällen bitte alle Drähte, Styropor, Schleifen, Blumentöpfe und Ähnliches abgetrennt – und in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter „Nicht verrottbare Abfälle“ entsorgt werden.

 

Um die Kosten nicht dauerhaft in die Höhe zu treiben, bittet die Friedhofsverwaltung deshalb alle Friedhofsnutzer, darauf zu achten, dass die Mülltrennung strikt eingehalten wird.

 

Weiterhin ist es verstärkt vorgekommen, dass nach einer privaten Grabberäumung Grabsteine und Einfassungen einschließlich der Fundamente sowie Pflanzungen mit Wurzelballen in den Müllbehältern zu finden sind. Das ist unzulässig.

 

Bei einer Grabberäumung sind alle zu beseitigenden Anlagen und Grünabfälle extra und privat außerhalb der Friedhöfe bei den dafür zugelassenen Abfallentsorgungsannahmestellen zu entsorgen.

 

 

Zur Urnenwände auf dem Friedhof Schipkau:

 

Die Urnenwandnischen wurden errichtet, um eine pflegefreie und doch nicht anonyme Beisetzung zu ermöglichen. Deshalb ist bitte von besonderem Grabschmuck (größere Pflanzschalen, Figuren, Bilderrahmen u. ä.) abzusehen.

 

In § 22 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Gemeinde Schipkau wurde festgelegt, dass der Urnenwandschmuck nur zu ebener Erde abgelegt oder abgestellt werden darf. Der Absatz vor der unteren Nischenreihe ist dafür nicht zu benutzen.

 

An den Schrifttafeln der Urnenwände sind keine Gegenstände zu befestigen oder zu stecken. Sie sind einzig als Halterung der Platte vorgesehen.

 

In der letzten Zeit häuften sich Beschwerden, über zu üppig abgelegten Grabschmuck insbesondere vor den unteren Grabnischen, so dass die Tafeln nicht mehr lesbar sind.

 

Die Friedhofsverwaltung bittet nochmals mit Nachdruck darum, dass alle Nutzer sich an diese Vorschrift halten, um allen die Möglichkeit zu geben, eine Blume abzulegen und die Beschriftungen dabei trotzdem lesbar zu halten.

 

Um dies durchzusetzen, behält sich die Friedhofsverwaltung vor, unzulässiger Weise angebrachte bzw. abgelegte Gegenstände aller Art konsequent zu entsorgen.

 

Liegt Ihnen eine besondere Grabgestaltung auch ohne viel Aufwand am Herzen, so bitten wir Sie, ggf. eine andere Form der Bestattung z.B. durch Erwerb eines Urnengrabes zu wählen.

 

 

Bitte Anonyme Grabstelle auf dem Friedhof Schipkau

von Gegenständen aller Art freihalten!

 

Die Anonyme Grabstelle soll eine würdevolle Grabstelle für viele Nutzer darstellen.

 

Mittlerweile ist diese Anonyme Grabstelle, umgangssprachlich „Grüne Wiese“ genannt, nicht mehr würdevoll, da viele abgelegte Gegenstände das Bild beeinträchtigen und die Fläche nicht mehr ordnungsgemäß gepflegt werden kann. Auch die Ablageflächen für Blumen sehen dadurch ungepflegt aus und können nur bedingt gereinigt werden.

 

Auf Grund dessen bittet die Friedhofsverwaltung die Angehörigen der dort Beigesetzten, ihre Gegenstände bis zum Ende September abzuholen. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt nicht alle Gegenstände abgeholt sein, erfolgt durch die Gemeinde eine Entsorgung.

 

In Zukunft bittet die Friedhofsverwaltung an allen Anonymen Grabstellen (Annahütte, Hörlitz, Schipkau) nur noch Blumen auf den dafür vorgesehenen Flächen (Kieselsteinflächen) abzulegen.

 

Möchten Sie die Grabstelle des Verstobenen besonders gestalten, bitten wir Sie die Grabart „Anonyme Beisetzung“ zu überdenken und sich ggf. für ein Urnengrab zu entscheiden. Auch hier gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, welche sich als pflegeleicht bzw. aufwandslos darstellen.

 

 

 

Welche Beisetzung kommt in Frage?

 

Traditionelles Urnengrab oder anonyme Beisetzung

 

Anonyme Bestattungen haben in den letzten Jahren verstärkt an Bedeutung gewonnen. Die Entscheidung für eine Anonyme Beisetzung sollte jedoch gut überdacht werden, denn sehr häufig vermissen die Angehörigen den individuellen Ort des persönlichen Gedenkens. Jeder Betroffene muss für sich abwägen, ob die anonyme Form geeignet ist, seinem späteren Andenken an den Verstorbenen gerecht zu werden.

Zahlreichen Gesprächen mit älteren Bürgern und Trauernden konnten wir entnehmen, dass der Wunsch zu einer anonymen Bestattung in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass der zukünftige Pflegeaufwand möglichst gering gehalten werden soll.

In einer Zeit, in der die Angehörigen mitunter weitentfernt leben, ist dieser Gedanke natürlich nicht von sich zu weisen. Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass auch für das traditionelle Urnengrab Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, die keine stetige Pflege zur Folge haben.

Es spricht z.B. nichts dagegen, Urnengrabstätten mit einer geschlossenen Platte zu versehen. Dabei ist es auch möglich, anstelle der Errichtung eines Grabmales, die gewünschte Inschrift direkt auf der Abdeckplatte eingravieren zu lassen.

Mit den aufgeführten Fotos möchten wir Ihnen eine kleine Auswahl an Gestaltungsalternativen vorstellen und zeigen, dass auch bei klassischen Urnengräbern der Pflegeaufwand einzugrenzen ist und die Grabstätte trotzdem geschmackvoll aussieht.

 

Sollten Ihrerseits weitere Fragen zu den verschieden Bestattungs- bzw. Grabarten bestehen, sind wir gern bereit, diese zu beantworten.

 

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiterin Frau Stenzel (Tel. 03 57 54 / 3 60 21).

 

Ihre Friedhofsverwaltung

 

 

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