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Corona-News

Schipkau, den 14. 10. 2020

Da auch Brandenburg nicht von den steigendenden Zahlen der Corona-Infektionen verschont bleibt, hat das Kabinett ab 8 Oktober 2020 beschlossen, die Maßnahmen zur Eindämmung entsprechend zu verschärfen.

 

Insbesondere für private Feierlichkeiten gibt es folgende Vorgaben, die sich nach dem jeweils aktuellem Infektionsgeschehen richten.

 

Stufe 1:

Laut der geänderten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung sind private Feierlichkeiten im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 75 zeitgleich Anwesenden untersagt.

 

Stufe 2:

Meldet das Robert Koch Institut in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der letzten 7 Tage mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, sind private Feierlichkeiten

  • im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 25 zeitgleich anwesenden und
  • in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden

untersagt.

 

Stufe 3:

Sollte die kritische Marke von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten werden, sind private Feierlichkeiten

  • im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 10 zeitgleich anwesenden und
  • in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als 25 zeitgleich Anwesenden

untersagt.

 

Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 8. November 2020.

 

Weitere Informationen sowie die komplette geänderte Verordnung finden Sie hier https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_umgv

 

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